EU-Parlament: Einigung zur Stärkung des Rechts der Verbraucher:innen auf Reparatur

Das Parlament und der Rat erzielten eine politische Einigung über ein gestärktes "Recht auf Reparatur" für Verbraucher:innen. Die vereinbarten Regeln klären die Pflichten der Hersteller:innen und ermutigen die Verbraucher:innen, den Lebenszyklus eines Produkts durch Reparatur zu verlängern. Die Verbraucher:innen werden von neuen Rechten profitieren, die Reparaturen nach Ablauf der gesetzlichen Garantie attraktiver und unkomplizierter machen. Zu den wichtigsten Maßnahmen der Vereinbarung gehören: die Verpflichtung des Herstellers, gängige Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Staubsauger und sogar Smartphones zu reparieren, wobei die Möglichkeit besteht, die Liste im Laufe der Zeit um weitere Produkte zu ergänzen; die Verpflichtung die Verbraucher:innen, über die Reparaturpflicht des Herstellers zu informieren; die Möglichkeit für Verbraucher:innen, ein Gerät auszuleihen, während ihr eigenes repariert wird, oder sich alternativ für ein generalüberholtes Gerät zu entscheiden; kostenloser Online-Zugang zu vorläufigen Reparaturpreisen; eine zusätzliche einjährige Verlängerung der gesetzlichen Garantie für reparierte Waren.

Die Abgeordneten des EU-Parlaments spielten eine Schlüsselrolle bei der Stärkung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des EU-Reparaturmarktes. Um den Reparaturprozess zu erleichtern, wird eine europäische Online-Plattform mit nationalen Abschnitten eingerichtet. Über diese Plattformen können die Verbraucher:innen in allen EU-Ländern lokale Reparaturwerkstätten, Verkäufer von aufgearbeiteten Waren, Käufer von defekten Artikeln oder von der Gemeinschaft getragene Reparaturinitiativen wie Reparatur-Cafés finden. Das Parlament hat sich dafür eingesetzt, dass Reparaturen für die Verbraucher:innen erschwinglicher werden. Die Verhandlungsführer einigten sich darauf, dass jeder Mitgliedstaat mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen muss. Sobald die Richtlinie sowohl vom Rat als auch vom Parlament verabschiedet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, haben die Mitgliedstaaten 24 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.

Position der Umweltschutzorganisation Deutscher Naturschutzring

Das neue Gesetz beinhaltet zwar eine Erweiterungsfunktion, so dass bessere Reparaturregeln zukünftig auch auf andere Produktsparten ausgedehnt werden können. Aber schon als die EU-Kommission den Vorschlag im März 2023 vorlegte, sahen Umweltverbände einen „guten Anfang“, aber noch viel Luft nach oben bis es ein echtes, herstellerunabhängiges Recht auf Reparatur für alle Produkte gebe. Vorzeitig auf den Müll geworfene Produkte verursachen laut EU-Kommission in der EU jedes Jahr rund 35 Millionen Tonnen Abfall und 261 Millionen Tonnen Treibhausgasemissionen. Es würden 30 Millionen Tonnen Ressourcen verschwendet. Es koste Verbraucher:innen schätzungsweise 12 Milliarden Euro pro Jahr, wenn sie noch verwendbare Produkte nicht reparieren, sondern wegwerfen müssen. 

„Recht auf Reparatur“ für ausgewählte Produkte

Deal on strengthening consumers’ right to repair