EU-Parlament fordert Lieferkettengesetz und Offenlegungspflichten für Unternehmen und Finanzdienstleister

19. März 21

„Verbindliche EU-Regeln zur Sorgfaltspflicht würden Unternehmen dazu verpflichten, alle Aspekte ihrer Wertschöpfungskette (dazu gehören alle Tätigkeiten, direkte oder indirekte Geschäftsbeziehungen und Investitionsketten), wenn sie nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte, einschließlich sozialer, gewerkschaftlicher und arbeitsrechtlicher Rechte, auf die Umwelt, darunter der Beitrag zum Klimawandel oder zur Entwaldung, und auf die verantwortungsvolle Führung haben, zu ermitteln, anzugehen und zu beheben“, heißt es in einer Entschließung, welche die EU-Parlamentarier*innen letzte Woche Mittwoch mit deutlicher Mehrheit angenommen haben. Außerdem betonten die Abgeordneten, dass die Sorgfaltspflicht in erster Linie ein präventiver Mechanismus sei. Die Regeln zur Sorgfaltspflicht für Lieferketten sollen auch den Zugang zu Rechtsmitteln für Geschädigte garantieren.

Der zuständige Rechtsausschuss (JURI) hatte Ende Jänner im EU-Parlament seinen Bericht dazu verabschiedet. Noch in diesem Jahr will die EU-Kommission ihren Gesetzesvorschlag zu Sorgfalts- und Rechenschaftspflichten für Unternehmen vorlegen. Die Resolution des EU-Parlaments ist für die Europäische Kommission rechtlich nicht bindend.

Umwelt- und Entwicklungsorganisationen begrüßten das Abstimmungsergebnis

Der Umweltorganisation Friends of the Earth Europe (FoEE) zufolge wurden die Regeln der Resolution schon lange von Nichtregierungsorganisationen gefordert: die Haftung von Muttergesellschaften für ihre Tochterunternehmen, einen besseren Zugang zur Justiz für Opfer auf der ganzen Welt und strenge Sanktionen und Geldstrafen für Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen. FoEE-Mitarbeiterin Jill McArdle mahnte, dass Unternehmen für das haften müssten, was in ihren Lieferketten passiere. Menschenrechts- und Umweltverletzungen wie illegaler Holzeinschlag und Zwangsvertreibungen seien Verbrechen und müssten als solche verfolgt werden.

Auch für Marc-Olivier Herman von der Entwicklungsorganisation Oxfam ist der Bericht „ein willkommener Schritt“. Er sende eine klare Botschaft an die EU-Kommission, dass es starker EU-Vorschriften bedürfe, um Unternehmen für Menschenrechts- und Umweltverstöße haftbar zu machen. Viel zu lang hätten einige europäische Unternehmen, von großen Modemarken bis hin zu fossilen Energieriesen, ungestraft agiert.

Berichtsverpflichtung von Finanzdienstleister*innen über Nachhaltigkeit

Darüber hinaus teilte die EU-Kommission letzte Woche Mittwoch mit, dass die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) in Kraft getreten ist. Die Verordnung der Europäischen Kommission zielt darauf ab, „verantwortungsvolle und nachhaltige Investitionen zu fördern, Verhaltensänderungen in der Finanzbranche auszulösen und 'Greenwashing' zu verhindern“. Es geht darum, wie Finanzdienstleister*innen und –berater*innen die Anleger*innen über Nachhaltigkeitsrisiken informieren, wie die Auswirkungen von Investitionen auf Umwelt und Gesellschaft offengelegt werden und wie Finanzprodukte, die als nachhaltig vermarktet werden, diesen Anspruch tatsächlich erfüllen.

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