EU-Parlament fordert strengere Herkunftsbezeichnung von Schweinefleisch und Geflügel
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Das EU-Parlament sprach sich am 6. Februar 2014 im Rahmen eine nicht-legislativen Entschließung gegen eine Vorschlag der EU-Kommission aus, der es erlaubt hätte, das Ursprungsland eines Tieres zu verfälschen.Laut Kommissionsvorschlag hätte ein Tier nur vier Monate in einem bestimmten Land verbringen müssen, damit auf der Fleischverpackung dann dieses Land als Herkunftsbezeichnung angegeben hätte werden dürfen. Bei Geflügel wäre überhaupt nur ein Monat Dauer gefordert gewesen.
Die EU-ParlamentarierInnen fordern, dass die Herkunftsbezeichnung von frischem, gekühltem und tiefgekühltem Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel den bereits existierenden strikteren Regeln für die Herkunftsbezeichnung von Rindfleisch folgen soll, damit KonsumentInnen nicht getäuscht werden.
Die EU-ParlamentarierInnen fordern, dass das Geburtsland der Tiere auf den Verpackungen angegeben wird, das Land der Aufzucht und das Land des Schlachthofes.