EU-Parlament: Forderung nach Reduzierung von chemischen Pestiziden
In dem mit 47 zu 37 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommenen Text fordern die Abgeordneten, dass die EU bis 2030 den Einsatz und das Risiko chemischer Pflanzenschutzmittel um mindestens 50 Prozent und den Einsatz sogenannter "gefährlicherer Produkte" um 65 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2013-2017 reduzieren muss. Die Abgeordneten wollen, dass jeder Mitgliedstaat nationale Ziele und Strategien festlegt, die auf den pro Jahr verkauften Stoffen, deren Gefährlichkeit und der Größe der landwirtschaftlichen Fläche basieren. Die Kommission würde dann überprüfen, ob die nationalen Ziele ehrgeiziger sein müssen, um die EU-Ziele für 2030 zu erreichen.
Die Abgeordneten wollen den Einsatz chemischer Pestizide (mit Ausnahme derer, die für den ökologischen Landbau und die biologische Schädlingsbekämpfung zugelassen sind) in sensiblen Gebieten und innerhalb einer fünf Meter breiten Pufferzone verbieten. Dazu gehören alle städtischen Grünflächen, einschließlich Parks, Spielplätze, Erholungsgebiete, öffentliche Wege sowie Natura 2000-Gebiete. Die Abgeordneten fordern, dass die EU-Länder sicherstellen müssen, dass chemische Pestizide nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Um die Landwirt:innen besser mit Ersatzstoffen auszustatten, fordern die Abgeordneten, dass die Kommission sechs Monate nach Inkrafttreten der Verordnung ein EU-Ziel für 2030 festlegt, um den Verkauf von risikoarmen Pestiziden zu steigern. Gleichzeitig muss die Kommission Methoden zur Beschleunigung des Zulassungsverfahrens für risikoarme Pestizide und Biokontrollmittel prüfen, da die derzeitigen langwierigen Verfahren ein erhebliches Hindernis für deren Einführung darstellen. Die mit den neuen Vorschriften eingeführten Änderungen würden schrittweise erfolgen, um die Auswirkungen auf die Lebensmittelsicherheit zu minimieren.
Die nächsten Schritte
Bis Dezember 2025 muss die Kommission die Unterschiede beim Einsatz von Pestiziden bei importierten Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen im Vergleich zu EU-Produkten untersuchen und gegebenenfalls Maßnahmen vorschlagen, um sicherzustellen, dass die Einfuhren EU-gleichwertige Standards erfüllen. Darüber hinaus soll die Ausfuhr von in der EU nicht zugelassenen Pestiziden verboten werden. Das Parlament wird sein Mandat voraussichtlich auf der Plenartagung vom 20. bis 23. November 2023 verabschieden und ist dann bereit, Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten aufzunehmen.
Position der Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000
GLOBAL 2000 begrüßt, dass der Gesetzvorschlag für eine verbindliche EU-Pestizidreduktion (SUR) im Umweltausschuss des EU-Parlaments angenommen wurde. Der von EVP-Abgeordneten eingebrachte Antrag auf Zurückweisung des Gesetzesvorschlags fand klar keine Mehrheit. Die Korrektur des irreführenden Indikators zur Messung der Zielerreichung hat weder bei den Verhandlungen noch in der Abstimmung eine Mehrheit bekommen. Quantitative Ziele der Pestizidreduktion sind sinnlos, wenn der Indikator die Zielerreichung am Papier nur vortäuscht, während auf dem Feld der Einsatz der giftigsten Pestizide sogar zunehmen kann. GLOBAL appelliert nun dringend an alle EU-Abgeordneten, in der für Ende November anberaumten Abstimmung im Plenum sicherzustellen, dass der Indikator zur Messung der Pestizidreduktionsziele korrigiert wird. Auch der Rat soll die Möglichkeit nutzen, in seinem Verhandlungsmandat einen sinnvollen und ehrlichen Indikator festzulegen.
GLOBAL 2000 begrüßt wichtigen Schritt zu EU-Pestizidreduktion
Pesticides: MEPs want a drastic cut in use of chemical pesticides