EU-Parlament für strenges Klonverbot
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Der Agrar- und der Umweltausschuss des EU-Parlaments haben am 17. Juni 2015 dem Vorschlag der EU-Kommission zum Klonen von Nutztieren und deren Nachkommen zugestimmt. Die Abgeordneten fordern darüber hinaus das Verbot von Lebensmitteln, Futter und Importen, die im Zusammenhang mit Klonen entstehen.Die BerichterstatterInnen berücksichtigten den ethischen Aspekt des Klonens und stellten Fragen nach den gesundheitlichen Auswirkungen auf die EU-BürgerInnen.
Der Bericht weist auf eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) von 2008 hin, wonach das Klonen hinsichtlich der Tiergesundheit und des Tierschutzes bedenklich ist. Das Klonen würde höhere Sterblichkeitsraten mit sich bringen. Die EFSA bekräftigte diese Feststellung auch 2009 und 2010. Das Klonverbot soll für alle Nutztiere zu landwirtschaftlichen Zwecken gelten, aber nicht für Tiere, die für Forschungszwecke, die Erhaltung seltener oder gefährdeter Rassen oder die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten reproduziert werden.
Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt die Vermarktung von Lebensmitteln von Klontieren, sofern diese vorab von der EFSA zugelassen werden. Das Europäische Parlament und der Ministerrat werden sich mit dem Gesetzentwurf der Kommission auseinandersetzen und ihre Stellungnahmen erarbeiten. Voraussichtlich wird die neue Gesetzgebung frühestens 2016 in Kraft treten. [Quelle, DNR]
Quelle, DNR: EU-Parlament für strenges Klonverbot
Abstimmung EU-Agrar- und Umweltausschuss zum Klonen (en)