EU-Parlament: Gesetz zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung

Einfuhren aus bestimmten Ländern oder bestimmter Rohstoffe werden zwar nicht verboten, doch dürfen Unternehmen Produkte nur dann in der EU verkaufen, wenn die entsprechenden Lieferanten eine sogenannte Sorgfaltserklärung abgegeben haben. Diese bestätigt, dass das jeweilige Produkt weder von einer Fläche stammt, die nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzt wurde, noch nach dem 31. Dezember 2020 zur Schädigung von Wäldern und insbesondere von unersetzlichen Primärwäldern geführt hat. Wie vom Parlament gefordert, müssen die Unternehmen auch nachweisen, dass diese Produkte den einschlägigen Rechtsvorschriften des Erzeugerlandes entsprechen. Das bedeutet, dass die Menschenrechte und die Rechte der betroffenen indigenen Völker geachtet werden müssen. Unter die neuen Rechtsvorschriften fallen Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz, einschließlich der Produkte, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden. Bei den Verhandlungen gelang es dem Parlament, die Vorschriften auch auf Kautschuk, Holzkohle, Druckerzeugnisse und einige Palmölderivate auszuweiten. Das Parlament sorgte außerdem für eine umfassendere Definition der Waldschädigung. Sie schließt nun die Umwandlung von Primärwäldern oder natürlich nachwachsenden Wäldern in Plantagenwälder oder in andere bewaldete Flächen ein.

Die Kommission stuft innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung Länder oder Teile davon auf der Grundlage einer objektiven und transparenten Bewertung als Länder mit geringem, normalem oder hohem Risiko ein. Für Erzeugnisse aus Ländern mit geringem Risiko gilt ein vereinfachtes Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Wie stark die Marktteilnehmer kontrolliert werden, richtet sich nach dem Risikoniveau des jeweiligen Landes: 9 Prozent für Länder mit hohem Risiko, 3 Prozent für Länder mit normalem Risiko und 1 Prozent für Länder mit geringem Risiko. Die Sanktionen für Verstöße sollen verhältnismäßig und abschreckend sein.

Kritik von Umweltverbänden
Die Abstimmung war die formale Bestätigung einer Einigung im Trilogverfahren, die von Umweltverbänden vorsichtig positiv als Schritt in die richtige Richtung aufgenommen wurde. In der Kritik bleibt eine Reihe von Lücken im Gesetz. Beispielsweise sind europäische Finanzinstitutionen ausgenommen, auch fallen andere Ökosysteme wie Savannen und Feuchtgebiete nicht unter die Regelung. Greenpeace und andere Verbände wiesen auch auf juristische Schwachstellen hin. So seien internationale Menschenrechte nicht garantiert, weil nur auf die örtlichen Gesetze geachtet werden muss, wie gut oder schlecht sie auch sein mögen.

Parlament nimmt neues Gesetz zur Bekämpfung der weltweiten Entwaldung an

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