EU-Parlament: Greenwashing - Marketingangaben müssen genehmigt werden

Die Richtlinie über umweltbezogene Angaben ergänzt das bereits verabschiedete EU-Verbot des Greenwashings. Sie legt fest, welche Art von Informationen Unternehmen in Zukunft vorlegen müssen, um ihre umweltbezogenen Marketingaussagen zu rechtfertigen. Außerdem schafft sie einen Rahmen und Fristen für die Prüfung von Nachweisen und die Genehmigung von Angaben und legt fest, was mit Unternehmen geschieht, die gegen das Gesetz verstoßen. Die Abgeordneten stimmten mit der Kommission darin überein, dass Unternehmen künftig alle umweltbezogenen Marketingangaben zur Genehmigung vorlegen sollten, bevor sie diese verwenden. Die Behauptungen würden innerhalb von 30 Tagen von akkreditierten Gutachtern bewertet, so der angenommene Text. Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen, können von der Auftragsvergabe ausgeschlossen werden, verlieren ihre Einnahmen und müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 4 Prozent ihres Jahresumsatzes rechnen. Die Kommission sollte eine Liste mit weniger komplexen Angaben und Produkten erstellen, die schneller oder einfacher überprüft werden könnten, so die Abgeordneten. Sie sollte auch entscheiden, ob grüne Angaben über Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, weiterhin möglich sein sollten. Die Abgeordneten sprachen sich auch dafür aus, dass Kleinstunternehmen von den neuen Verpflichtungen ausgenommen werden sollten und dass KMU ein zusätzliches Jahr erhalten sollten, bevor sie die Regeln anwenden.

Die Abgeordneten bestätigten das kürzlich erlassene Verbot grüner Werbeaussagen, die sich ausschließlich auf so genannte Kohlenstoffkompensationsprogramme stützen. Sie legen nun fest, dass Unternehmen weiterhin Kompensationsprogramme erwähnen können, wenn sie ihre Emissionen bereits so weit wie möglich reduziert haben und diese Programme nur für Restemissionen nutzen. Die Kohlenstoffgutschriften aus den Systemen müssen zertifiziert werden, wie dies im Rahmen des Carbon Removals Certification Framework festgelegt ist.

Position der Umweltschutzorganisation EEB

Die Abstimmung über GreenClaims ist ein positiver Schritt. Die Abgeordneten einigten sich auf strengere Regeln für grüne Angaben und Labels. Es soll kein Verstecken mehr hinter Geschäftsgeheimnissen und mehr Mitspracherecht für die Zivilgesellschaft geben. Nun braucht es auch noch bessere Leitlinien für Klimaangaben und eine zuverlässige Überprüfung.

Greenwashing: how EU firms can validate their green claims