EU-Parlament: Illegalen Handel mit Haustieren besser bekämpfen

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Am 25. Februar 2016 hat das EU-Parlament einem EU-weiten Datenaustausch bei der Registrierung von Katzen und Hunden zugestimmt. „Ziel ist, den illegalen Handel mit Haustieren zu bekämpfen, die dabei häufig schlecht behandelt werden und einem erhöhtem Krankheitsrisiko ausgesetzt sind. Der illegale Handel mit Heimtieren wird zunehmend mit organisierter Kriminalität in Verbindung gebracht und stellt eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar“, so die Abgeordneten.

In einer nichtlegislativen Entschließung fordert das EU-Parlament die Kommission auf, „sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten kompatible Datenbanken für die Registrierung von Hunden und Katzen haben, und zu prüfen, ob solche Datenbanken auch für andere Haustiere eingerichtet werden sollten. Die Abgeordneten vertreten die Ansicht, dass die verpflichtende Registrierung von Hunden und Katzen zusammen mit einem EU-weiten Datenaustausch die Möglichkeiten von Dokumentenfälschung und illegalem Handel verringern und die Gesundheit von Mensch und Tier schützen würden.“

Das Parlament weist darauf hin, „dass es zwar in vielen Mitgliedstaaten Vorschriften über die Kennzeichnung und die Registrierung von Heimtieren gibt, dass aber Unterschiede bei den erfassten Angaben bestehen. Deswegen sollten alle nationalen Datenbanken kompatibel gemacht werden“, verlangen die Abgeordneten. „Sie heben hervor, dass die personenbezogenen Daten von Eigentümern und Verkäufern von Heimtieren den geltenden Vorschriften entsprechend geschützt werden sollten“.

Das Parlament fordert die Kommission auf, „entschiedene und wirksame Maßnahmen“ zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Heimtieren, und zwar auch mit als Heimtiere gehaltenen Wildtieren, zu ergreifen.

Der Entwurf für ein Tiergesundheitsrecht, auf das sich Parlament und Rat bereits im Juni 2015 geeinigt hatten, wird voraussichtlich auf der März-Plenarsitzung zur Abstimmung stehen. Dieses Gesetz würde die EU-Kommission ermächtigen, den Mitgliedstaaten die Einrichtung nationaler Datenbanken zur Registrierung von Haustieren vorzuschreiben, wenn dies zur Vorbeugung von Krankheiten und deren Verfolgung auf EU-Ebene als notwendig betrachtet wird. Das Gesetz sieht auch eine verpflichtende Registrierung für alle professionellen Tierhalter und -verkäufer vor.

EU-Parlament Pressemitteilung