EU-Parlament: keine Schwächung der Fluggastrechte

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Revision der Fluggastrechte vorgelegt, welcher die Rechte der Fluggäste extrem verschlechtern würde. EU-ParlamentarierInnen kritisieren diesen Vorschlag.

Die Rechte von Fluggästen müssen so gestaltet sein, dass Fluglinien in Zukunft den Passus der „außerordentlichen Umstände“ nicht mehr missbrauchen können, so wie das jetzt der Fall ist. Die Fluglinien versuchen immer wieder, sich vor Kompensationszahlungen für Verspätungen und ähnliche Umstände zu drücken, sagten EU-Parlamentarier während der Debatte des Verkehrsausschusses des EU-Parlaments am Montag.

Rapporteur Georg Bach (EPP, LU) schlägt vor, dass Fluggäste bereits nach drei Stunden Verspätung bei inner-europäischen Flügen Anrecht auf eine Kompensation von 300 Euro haben sollen.

Auch andere Usancen der Flugbranche – wie zum Beispiel schlechte Informationen über Fluggastrechte oder versteckte Gebühren – wurden kritisiert. Der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments wird am 14. November 2013 über den Bericht von Rapporteur Georg Bach abstimmen.

EU-Parlament Pressemitteilung
Euractiv: EU-Kommission legt Revision der Fluggastrechte vor