EU-Parlament lehnt Genmais-Zulassung ab
Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Die EU-Kommission sollte die Zulassung des gentechnisch veränderten glyphosattoleranten Mais NK603xT25 aussetzen. Das fordern die Abgeordneten des EU-Parlaments in einer am 16. Dezember 2015 verabschiedeten nichtbindenden Entschließung. Die Entschließung wurde mit 403 Stimmen angenommen, bei 238 Gegenstimmen und 50 Enthaltungen.Die ParlamentarierInnen kritisieren, dass laut der Weltgesundheitsorganisation das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat "wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen" ist und drängen die Kommission, alle Zulassungen für GVO-Erzeugnisse auszusetzen, solange das Verfahren nicht verbessert worden ist.
Obwohl das Parlament „schon lange besorgt ist“, dass das aktuelle System der Zulassung von gentechnisch veränderten Lebens- und Futtermitteln nicht gut funktioniert, hat die Kommission am 4. Dezember 2015 die Verwendung der genetisch veränderten Maissorten NK603xT25 und MON87427 in Lebens- und Futtermitteln zugelassen.
Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat, das vom NK603xT25-Mais toleriert wird (wie auch das Unkrautvernichtungsmittel Glufosinatammonium), durch das spezialisierte Krebszentrum der Weltgesundheitsorganisation am 20. März 2015 als „wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen“ eingestuft wurde.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hingegen hat am 12. November 2015 mitgeteilt, dass das Unkrautvernichtungsmittel "wahrscheinlich nicht krebserregend" für den Menschen sei.
Die Abgeordneten kritisieren, dass seit Inkrafttreten des bestehenden Zulassungsverfahrens alle Zulassungsbeschlüsse der Kommission ohne eine durch qualifizierte Mehrheit erreichte Unterstützung der Mitgliedstaaten angenommen wurden. Was normalerweise "eine absolute Ausnahme darstellt", ist "bei der Entscheidungsfindung im Bereich der genetisch veränderten (GV) Lebens- und Futtermittel die Norm geworden", so das Parlament.
Im Oktober haben die Abgeordneten einen Gesetzesvorschlag abgelehnt, der einzelnen EU-Mitgliedstaaten erlaubt hätte, in ihrem Hoheitsgebiet den Verkauf und die Verwendung genetisch veränderter Lebens- und Futtermittel – die von der EU genehmigt sind – zu verbieten oder einzuschränken. Sie forderten die EU-Kommission auf, einen neuen Gesetzesvorschlag zu machen.