EU-Parlament macht „Made In“-Angaben zur Pflicht
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Das "Made in"-Herkunftssiegel soll künftig für Non-Food-Erzeugnisse, die auf dem EU-Binnenmarkt zum Verkauf stehen, verpflichtend vorgeschrieben werden. So haben es die Abgeordneten in der Plenarsitzung am Dienstag, 15. April 2014, beschlossen. In den entsprechenden neuen Vorschriften zur Verschärfung der Produktsicherheit und Marktüberwachung zum Verbraucherschutz fordern sie auch härtere Strafen für Unternehmen, die nicht konforme oder potentiell gefährliche Produkte anbieten.Insgesamt 485 Abgeordnete stimmten für die Pflichtangabe auf Produkten, 130 stimmten dagegen, 27 EU-Parlamentarier enthielten sich ihrer Stimme.
Die "Made in"-Kennzeichnung soll die Rückverfolgbarkeit der Waren verbessern und somit den Verbraucherschutz stärken, so die Abgeordneten, die den Vorschlag der Kommission zur verpflichtenden Kennzeichnung des Ursprungslandes in Europa für Non-food Erzeugnisse unterstützen. Das aktuelle freiwillige System soll dadurch ersetzt werden. Zurzeit können zirka 10% der Waren, die vom Schnellwarnsystem der Gemeinschaft für gefährliche Produkte (RAPEX) aufgegriffen werden, nicht zum Hersteller zurückverfolgt werden.