EU-Parlament möchte Verbot des Klonens von Nutztieren erwirken

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Das EU-Parlament möchte das Klonen von Tieren, die in der EU für landwirtschaftliche Zwecke gehalten und reproduziert werden, verbieten. Die Debatte und Abstimmung über den Gesetzesvorschlag fand gestern, Dienstag, im Plenum statt. Der Vorschlag wurde mit 529 Stimmen (bei 120 Gegenstimmen und 57 Enthaltungen) angenommen.

Die Berichterstatter des Gesetzesvorschlags unterstützen das Klon-Verbot für landwirtschaftliche Zwecke und Lebensmittel, fordern jedoch auch Bestimmungen hinsichtlich der Nachkommen von Klontieren und der Vermarktung von Produkten aus Drittstaaten. Die Ausschüsse für Umwelt und Landwirtschaft haben ihren Bericht zu dem entsprechenden Gesetzesvorschlag im Juni angenommen. Das Parlament berücksichtigt in seinem Bericht den ethischen Aspekt des Klonens und stellt Fragen nach den gesundheitlichen Auswirkungen auf die europäischen Bürger.

Der Bericht verweist auf eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit aus dem Jahre 2008, die besagt, dass das Klonen hinsichtlich der Tiergesundheit und des Tierschutzes bedenklich ist. Das Klonen würde höhere Sterblichkeitsraten mit sich bringen. Die Behörde hat diese Feststellung auch 2009 und 2010 bestätigt.

Außerdem würden wissenschaftliche Studien belegen, dass das Klonen von bestimmten Tieren eine Gefahr für das Tierwohl darstellt. Der Bericht spricht sich in der Folge für ein Verbot des Klonens von allen Nutztieren aus.

Landwirtschaftliche Produkte von Klontieren sowie von deren Nachkommen (die per se keine Klone sind) dürften nicht für den Nahrungsmittelmarkt der EU zugelassen werden.

Der Bericht hält die Festlegung von Bestimmungen von Verfahren zur Rückverfolgung von Tierklonen für unerlässlich. Das gesamte Verbot würde gefährdet werden, wäre es nicht möglich, Tierklone, deren Nachkommen sowie die entsprechenden landwirtschaftlichen Produkte aus Drittstaaten, in denen das Klonen zum Zwecke der Versorgung mit Lebensmitteln erlaubt ist, zurückzuverfolgen.

Das Klonverbot wird jedoch nicht für Tiere, die für Forschungszwecke, die Erhaltung seltener oder gefährdeter Rassen oder die Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten reproduziert werden sollen, gelten.

Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt die Vermarktung von Lebensmitteln von Klontieren, sofern diese vorab von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassen werden. Die Vorabgenehmigung erfolgt über eine wissenschaftliche Bewertung der Lebensmittelsicherheit.

Das EU-Parlament stimmte am 8. September 2015 über den Gesetzesvorschlag in erster Lesung ab. Danach wird der Ministerrat seine Stellungnahme annehmen. Zum derzeitigen Zeitpunkt kann davon ausgegangen werden, dass die neue Gesetzgebung frühestens 2016 in Kraft treten wird.

EU-Parlament Pressemitteilung
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