EU-Parlament: Strengere Grenzwerte gegen die Luftverschmutzung
363 Abgeordnete stimmten in Straßburg dafür, 226 dagegen und 46 enthielten sich der Stimme. Damit sollen strengere Grenz- und Zielwerte für 2035 für verschiedene Schadstoffe festgelegt werden, darunter Feinstaub (PM2.5, PM10), NO2 (Stickstoffdioxid), SO2 (Schwefeldioxid) und O3 (Ozon). Die neuen Vorschriften würden sicherstellen, dass die Luftverschmutzung in der EU weder die menschliche Gesundheit, noch die natürlichen Ökosysteme oder die biologische Vielfalt beeinträchtigt, und die EU-Vorschriften würden mit den jüngsten Luftqualitätsrichtlinien der Weltgesundheitsorganisation in Einklang gebracht. Die Abgeordneten betonen auch, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Luftqualitätsstandards ein Zwischenziel sein sollten, das so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis 2030, erreicht werden muss.
Das Parlament fordert zusätzliche Messstationen für die Luftqualität
In städtischen Gebieten sollte es mindestens eine Messstelle pro zwei Millionen Einwohner geben. Die Kommission hatte eine Messstelle pro 10 Millionen Einwohner vorgeschlagen. An Orten, an denen mit hohen Konzentrationen von ultrafeinen Partikeln (UFP), Ruß, Quecksilber und Ammoniak (NH3) zu rechnen ist, sollte eine Probenahmestelle pro eine Million Einwohner eingerichtet werden. Hier hatte die Kommission ursprünglich eine Messstelle pro fünf Millionen Einwohner nur für UFP vorgeschlagen.
Besserer Schutz der Bürger:innen
Die Abgeordneten wollen die zersplitterten und nicht intuitiven Luftqualitätsindizes in der EU harmonisieren. Die Indizes müssen vergleichbar, klar und öffentlich zugänglich sein und stündlich aktualisiert werden. So könnten sich die Bürger bei hoher Luftverschmutzung (und vor Erreichen der vorgeschriebenen Alarmschwellen) besser schützen. Das Europäische Parlament möchte auch, dass Bürger:innen, deren Gesundheit geschädigt wird, ein stärkeres Recht auf Entschädigung haben, wenn gegen die neuen Vorschriften verstoßen wird.
Luftqualitätspläne und Roadmaps
Die Abgeordneten schlagen vor, dass die EU-Länder nicht nur Luftqualitätspläne vorlegen müssen, wenn sie Grenzwerte überschreiten, sondern auch, kurz- und langfristige Maßnahmen zur Einhaltung der neuen Grenzwerte erläutern müssen.
Das Parlament ist bereit, mit dem Rat Verhandlungen über die endgültige Form des Gesetzes aufzunehmen.
Luftverschmutzung: Strengere Grenzwerte, um bis 2050 verschmutzungsfrei zu sein