EU-Parlament: TiSA-Handelsvertrag – Geltende Gesetze müssen eingehalten werden

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Die Verhandlungen zum Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (TiSA) müssen zu besseren internationalen Vorschriften führen und zu mehr Gelegenheiten für EU-Unternehmen, Dienstleistungen in Drittländern, zum Beispiel in den Bereichen Telekommunikation und Verkehr, anzubieten. So steht es in den Empfehlungen für das TiSA-Verhandlungsteam der EU-Kommission, die der Ausschuss für internationalen Handel des EU-Parlaments am 18. Jänner 2016 verabschiedet hat.

Allerdings sollte nichts die europäischen, nationalen und kommunalen Behörden daran hindern, geltende Gesetze aufrechtzuerhalten, durchzusetzen oder zu verbessern, so der Text.

Die Empfehlungen der Berichterstatterin Viviane Reding (EVP, LU) wurden mit 33 Stimmen angenommen, bei 6 Gegenstimmen und mit einer Enthaltung.

"Ich bin stolz darauf, eine so breite Zustimmung aus dem gesamten politischen Spektrum erreicht zu haben. Die Abgeordneten werden ihrer Verantwortung gerecht. Dies ist eine klare Botschaft an das Verhandlungsteam der Union, was wir bei TiSA wollen und was nicht. Wir wollen eine verbesserte internationale Regulierung und keine reduzierte interne Regulierung", sagte Reding nach der Abstimmung.

In diesem Bericht legen die Abgeordneten ihre Leitlinien für die EU-Kommission fest. Die Kommission sitzt für die EU am Verhandlungstisch. Sind die Verhandlungen abgeschlossen, muss das Europäische Parlament dem TiSA-Kompromiss zustimmen, damit das Abkommen in Kraft treten kann.

EU-Parlament Pressemitteilung