EU-Parlament: Umweltausschuss fordert schärfere Regeln gegen die Luftverschmutzung
Der Bericht, der mit 46 Ja-Stimmen, 41 Nein-Stimmen und einer Enthaltung angenommen wurde, legt für 2030 strengere Grenz- und Zielwerte für verschiedene Schadstoffe fest, darunter Feinstaub (PM2,5, PM10), NO2 (Stickstoffdioxid), SO2 (Schwefeldioxid) und O3 (Ozon), um sicherzustellen, dass die Luftqualität in der EU nicht die menschliche Gesundheit, die natürlichen Ökosysteme und die biologische Vielfalt beeinträchtigt. Die Abgeordneten weisen darauf hin, dass die anstehenden Überprüfungen dieser Richtlinie eine vollständige und kontinuierliche Anpassung an die neuesten Luftqualitätsrichtlinien der Weltgesundheitsorganisation gewährleisten sollen.
Der Umweltausschuss unterstreicht die Notwendigkeit, die Zahl der Probenahmestellen für die Luftqualität zu erhöhen. An Orten, an denen mit hohen Konzentrationen von ultrafeinen Partikeln (UFP), Ruß, Quecksilber und Ammoniak (NH3) zu rechnen ist, sollte es eine Probenahmestelle pro eine Million Einwohner geben, also mehr als die von der Kommission ursprünglich vorgeschlagene eine pro fünf Millionen Einwohner, und dann nur für UFP. In städtischen Gebieten sollte es mindestens eine für die Exposition der allgemeinen städtischen Bevölkerung repräsentative Überwachungsstelle pro zwei Millionen Einwohner geben. Die Abgeordneten fordern weiters eine EU-weite Harmonisierung der derzeit zersplitterten Luftqualitätsindizes für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Feinstaub (PM10 und PM2,5) und Ozon. Die Indizes müssen klar und öffentlich zugänglich sein und stündlich aktualisiert werden, damit sich die Bürger:innen bei hoher Luftverschmutzung schützen können. Das muss von Informationen über Symptome im Zusammenhang mit Luftverschmutzungsspitzen und den damit verbundenen Gesundheitsrisiken für jeden Schadstoff begleitet werden, einschließlich Informationen, die auf gefährdete Gruppen zugeschnitten sind. Die Abgeordneten schlagen vor, dass zusätzlich zu den Luftqualitätsplänen, die erforderlich sind, wenn EU-Länder Grenzwerte überschreiten, alle Mitgliedstaaten auch Luftqualitätsfahrpläne erstellen sollen, in denen kurz- und langfristige Maßnahmen zur Einhaltung der neuen Grenzwerte festgelegt werden.
Die nächsten Schritte
Das Parlament wird sein Mandat voraussichtlich auf der Plenartagung vom 10. bis 13. Juli 2023 annehmen. Sobald der Rat seinen Standpunkt festgelegt hat, können die Verhandlungen über die endgültige Form des Gesetzes beginnen.
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