EU-Parlament: Verpflichtende Notfallpläne für alle Offshore-Bohrungen
Unternehmen sollen auch finanzielle Haftungsfähigkeit für Umweltschäden nachweisen.Die EU-ParlamentarierInnen befürworteten in ihrer Parlamentarsitzung am letzten Dienstag strengere Gesetze für Offshore-Bohrungen.
Die Erschließung von neuen Gas- oder Ölfeldern soll in der EU nur dann erlaubr werden, wenn die Unternehmen angemessene Notfallpläne vorlegen können. Sie sollen bei der Lizenzierung auch nachweisen, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel für die Behebung eventueller Umweltschäden verfügen.
Die Notfallpläne sollen „Angaben über Gefahren enthalten, mögliche Verschmutzungsquellen und -folgen bewerten sowie Notfallstrategien und Bohrpläne für mögliche Entlastungsbohrungen angeben“.
Die Abgeordneten wollen außerdem den Geltungsbereich der Richtlinie über die Umwelthaftung ausweiten. Das Verursacherprinzip und strengere Haftungsregelungen sollen in Zukunft auch auf alle Meeresgewässer sowie auf Schäden der biologischen Vielfalt angewendet werden können.
Die ParlamentarierInnen fordern außerdem den Schutz von sogenannten „Whistleblowern“. ArbeitnehmerInnen sollen die Möglichkeit haben, „den zuständigen Behörden Sicherheitsmängel oder -risiken unter Wahrung ihrer Anonymität und damit geschützt von innerbetrieblichem Druck zu melden“.
Die EU-Kommission will noch in diesem Herbst einen neuen Gesetzesentwurf für Offshore-Bohrungen vorlegen.
EU-Parlament: Verpflichtende Notfallpläne für alle Offshore-Bohrungen