EU-Parlamet: Parlament will Spitzenkandidatensystem vor Europawahl regeln
Der entsprechende Bericht wurde mit 365 zu 178 Stimmen bei 71 Enthaltungen angenommen. Darin fordert das Parlament, die schon 2019 gestiegene Beteiligung an der Europawahl bei der Wahl vom 6. bis zum 9. Juni 2024 noch weiter zu steigern. Sein Hauptaugenmerk liegt dabei auf einem möglichst wirkungsvollen Wahlkampf und auf dem nach der Europawahl anzuwendenden Verfahren für die Einsetzung der nächsten Europäischen Kommission und die Wahl ihres Präsidenten, aber auch darauf, dass alle Bürger:innen auch wirklich ihr Wahlrecht ausüben können.
Die Abgeordneten drängen auf eine klare und glaubwürdige Verbindung zwischen dem Wählerwillen und der Wahl des Kommissionspräsidenten. Diese Wahl sollte im Einklang mit dem Vertrag von Lissabon davon abhängen, dass man im Parlament eine Mehrheit hat, und es sollte keine Absprachen im Europäischen Rat mehr geben. Mithilfe einer verbindlichen Vereinbarung zwischen dem Parlament und dem Europäischen Rat wollen die Abgeordneten dafür sorgen, dass die europäischen Parteien und die Fraktionen sofort nach der Wahl – und bevor der Europäische Rat einen Vorschlag macht – die Verhandlungen über einen gemeinsamen Kandidaten aufnehmen. Der Spitzenkandidat der Partei mit den meisten Sitzen im Parlament sollte das Verfahren in der ersten Verhandlungsrunde leiten, und der Präsident des Parlaments sollte es bei Bedarf steuern. Außerdem sollten die Parteien und die Fraktionen eine „Legislaturvereinbarung“ treffen, um sich eine Mehrheit im Parlament zu sichern. Dies wäre eine Grundlage für das Arbeitsprogramm der Kommission und eine Garantie für die europäischen Wähler:innen, dass die Maßnahmen nach der Wahl stimmig sind.
Höhere Wahlbeteiligung und Wahrung des Wahlrechts
Darüber hinaus fordert das Parlament den Rat auf, das neue europäische Wahlrecht und die neuen Vorschriften für europäische politische Parteien und Stiftungen rasch zu verabschieden, damit zumindest Letztere für die Wahl 2024 gelten. Die einzelstaatlichen und europäischen Parteien sollten im Wahlkampf den Werten der EU entsprechen und die europäische Tragweite der Wahl stärker herausstellen. Damit auch wirklich alle Unionsbürger:innen ihr Wahlrecht ausüben können, sollten die Mitgliedstaaten den Zugang zu Informationen erleichtern und Wahllokale für Menschen mit Behinderungen einrichten. Die Abgeordneten wollen auch die Beteiligung von bestimmten gesellschaftlichen Gruppen fördern, z. B. von Unionsbürger:innen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder außerhalb der EU leben, und von Obdachlosen. Sie empfehlen außerdem, stärkere Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gegen Desinformation zu treffen und so die Wahl sowohl vor Einflussnahme aus dem Ausland als auch vor interner Beeinflussung zu schützen. Die Abgeordneten begrüßen die von den Mitgesetzgebern erzielte Vereinbarung über die Regeln zur Transparenz und Anpassung politischer Werbung an bestimmte Zielgruppen und erkennen die wichtige Rolle an, die die institutionelle Informationskampagne des Parlaments in Verbindung mit den Organisationen der Zivilgesellschaft als Beitrag zur Debatte über europapolitische Themen und bei der Unterstützung des von allen europäischen politischen Parteien geführten Wahlkampfes spielt.
Parlament will Spitzenkandidatensystem vor Europawahl regeln