EU-Pflicht zur Information über große Unfallrisiken durch Industrieanlagen

Verkehr & Luft & Industrie

Am vergangenen Montag, 13. August 2012, traten die neuen Regeln über die Informationspflicht der EU-BürgerInnen über große Unfallrisiken durch Industrieanlagen in Kraft. Diese müssen ab dem 1. Juni 2015 angewendet werden. Die Regeln sind Bestandteil der überarbeiteten Seveso-Richtlinie.

Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Notfallpläne für Gebiete in der Umgebung von Industrieanlagen zu erarbeiten, in denen sich große Mengen gefährlicher Stoffe befinden.

Die BürgerInnen müssen in Zukunft besseren Zugang zu Informationen über die Gefahren aus der Tätigkeit nahegelegener Industrieanlagen sowie über Verhaltensregeln bei einem Unfall bekommen. Auch gibt es jetzt strengere Maßstäbe für die Inspektion von Betrieben zur wirksameren Durchsetzung von Sicherheitsvorschriften.

EU-Kommission Pressemitteilung
Weitere Informationen – Seveso III (en)