EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz: Weiterhin strenge Bio-Kontrollen in Österreich
Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Der Ministerrat hat am 14. Juli 2015 das neue Durchführungsgesetz für EU-Qualitätsregelungen angenommen. Ziel dieses Gesetzesentwurfs ist die Durchführung von EU-Recht in Bezug auf geschützte Herkunftsangaben, traditionelle Spezialitäten und die biologische Produktion. Es wird ein einheitlicher Rahmen für die amtliche Kontrolle bei der Verwendung von Bio- oder Herkunftsangaben oder Angaben betreffend besonderer Merkmale von Lebensmitteln und bestimmten Agrarerzeugnissen gebildet.Konkret wird die Durchführung von Bio-Kontrollen, inklusive der jeweiligen Zuständigkeiten geregelt. Um einen einheitlichen Vollzug zu gewährleisten, wird ein Koordinierungsgremium eingerichtet. Weiters wird das Verfahren rund um Anträge zu geschützten Herkunftsangaben (wie z.B. die bereits existierende Angabe „Steirisches Kürbiskernöl“) vereinfacht.
So wird künftig nur mehr eine Stelle, nämlich das Patentamt zuständig sein und zu einer Beschleunigung des Verfahrens für Antragsteller beitragen. Zudem wird auch die Stellung der antragstellenden Vereinigungen gestärkt.