EU-Rechnungshof: Einkommensstützen für Bauern in neuen Mitgliedsländern bedürfen Überprüfung
Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz
Der Europäische Rechnungshof hat seinen ersten Sonderbericht (SB Nr. 16/2012) über die Stützung des Einkommens von Betriebsinhabern in den neuen Mitgliedstaaten veröffentlicht.Der Rechnungshof fordert eine Reformierung der Regelung, da die Umsetzung der Regelung zu einer Reihe von fragwürdigen Maßnahmen führte. Er will sicherstellen, dass die Einkommensstützung auf aktive Landwirte ausgerichtet ist, die konkrete und regelmäßige landwirtschaftliche Tätigkeiten ausüben, berichtet die EU-Kommission in einer Pressemitteilung. Insbesondere sollten öffentliche Einrichtungen, die staatliche Flächen verwalten, aber nicht anderweitig landwirtschaftlich tätig sind, nicht in den Genuss von EU-Beihilfen zugunsten landwirtschaftlicher Betriebe kommen. Außerdem sollten keine Zahlungen im Zusammenhang mit nicht genutzten Flächen oder hauptsächlich für nichtlandwirtschaftliche Tätigkeiten genutzten Flächen geleistet werden, meint der EU-Rechnungshof.
Mit der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung sollte es den neuen, der EU in den Jahren 2004 und 2007 beigetretenen Mitgliedstaaten ermöglicht werden, Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe eine Einkommensstützung zu gewähren. Derzeit findet die Regelung in 10 EU-Mitgliedstaaten Anwendung, wobei sich die entsprechenden Ausgaben im Jahr 2011 auf 5 Milliarden Euro beliefen, berichtet die Kommission.