EU-Rechnungshof: ELER-Förderungen für private Wälder nutzlos – auch Kritik an Österreich

Nachhaltigkeit & Wirtschaft (Greenjobs)

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat in einem neuen Sonderbericht die Ergebnisse der Prüfung der Förderungen für die Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder (Maßnahme 122) veröffentlicht. Geprüft wurden Förderungen aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

In diesem Sonderbericht (SB Nr. 8/2013) mit dem Titel "Aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gewährte Beihilfen zur Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder" wurden sowohl die Kommission als auch ausgewählte Mitgliedstaaten geprüft (Spanien, Italien, Ungarn, Österreich und Slowenien), auf die mehr als 50 Prozent der insgesamt geltend gemachten Ausgaben entfallen.

„Einige Mitgliedstaaten verwendeten die im Rahmen der entsprechenden Maßnahme bereitgestellten Mittel dazu, Vorhaben zu fördern, die nicht den Zielsetzungen dieser Maßnahme entsprechen und die daher besser im Rahmen anderer Maßnahmen, bei denen andere Fördervoraussetzungen und andere - für gewöhnlich niedrigere - Fördersätze gelten, finanziert werden sollten“, resümiert der Rechnungshof.

In Österreich kritisiert der EU-Rechnungshof unter anderem, dass „die Schwelle, ab der ein forstwirtschaftlicher Betrieb einen Waldbewirtschaftungsplan erstellen muss, derart hoch festgelegt (1.000 ha) ist, dass in der Praxis 99 % der privaten Waldbesitzer von der Verpflichtung zur Erstellung eines Waldbewirtschaftungsplans befreit waren, wenn sie Beihilfen im Rahmen der Maßnahme 122 beantragten“. Eine weitere Kritik an den Fördermaßnahmen in Österreich war, dass „bei den geprüften Programmen die vor der Annahme durchgeführte Ausgangsanalyse unzulänglich“ war. In Österreich wurde „nicht ausgeführt, welchen Schwächen des Forstsektors die Maßnahme entgegenwirken sollte.“ Es wurde nicht
angeführt, „weshalb diese Gebiete die öffentlichen Beihilfen benötigen“.

Für die "Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder" wurden erstmals im Programmplanungszeitraum 2007-2013 Förderungen vergeben, in einer Höhe von insgesamt 535 Millionen Euro.

„Die Prüfung des EuRH hat sowohl bei der Konzeption als auch bei der Umsetzung und Begleitung der Maßnahme Schwachstellen deutlich gemacht. Die EU-Prüfer gelangten daher zu dem Schluss, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die geprüften Aspekte der Beihilfen zur Verbesserung des wirtschaftlichen Wertes der Wälder nicht wirtschaftlich und wirksam verwaltet haben.“

EU-Rechnungshof Pressemitteilung
EuRH: Sonderbericht 8/2013