EU-Rechnungshof: Energieeffizienz in der EU: Investitionsziele verfehlt

Energie

Die Europäische Union hat seit dem Jahr 2000 im Rahmen der Kohäsionspolitik fast 5 Milliarden Euro für die Kofinanzierung von Energieeffizienzmaßnahmen in den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat jetzt geprüft, ob die im Rahmen der Kohäsionspolitik getätigten Investitionen in die Energieeffizienz kostenwirksam waren.

Der EuRH kam zum dem Schluss, dass die von den Behörden der Mitgliedstaaten zur Förderung ausgewählten Projekte keine rationalen Ziele in Bezug auf Kostenwirksamkeit hatten. „Die Ziele der Projekte bestanden darin, Energie einzusparen und den Komfort zu verbessern. Die Projekte wurden für eine Finanzierung jedoch nicht nach den durch Energieeinsparungen erzielbaren finanziellen Vorteilen ausgewählt. Vielmehr wurden Gebäude üblicherweise als für eine Förderung "bereit" betrachtet, wenn Sanierungsbedarf bestand und die die Gebäude betreffende Dokumentation die Anforderungen erfüllte.“

Zu keinem einzigen der vom Rechnungshof geprüften Projekte hätte eine Bedarfsbewertung oder auch nur eine Analyse des Energieeinsparpotenzials bezogen auf die Investitionen vorgelegen, kritisiert der Rechnungshof.

Die geplante Amortisationsdauer der Investitionen betrug durchschnittlich 50 Jahre, in manchen Fällen bis zu 150 Jahre.

„Die Mittel wurden folglich nicht sinnvoll eingesetzt, da die Lebensdauer der sanierten Komponenten oder Gebäude kürzer ist. Unter dem Gesichtspunkt der Energieeffizienz können die Mittel somit weitgehend als verloren betrachtet werden“, resümiert der Rechnungshof.

Der Sonderbericht „Kostenwirksamkeit von im Rahmen der Kohäsionspolitik getätigten Investitionen in die Energieeffizienz“ steht auf der Webseite des Rechnungshofes als Download zur Verfügung.

Europäischer Rechnungshof Pressemitteilung
Sonderbericht des EU-Rechnungshofes