EU-Rechnungshof: EU-geförderte Energieprojekte in Ostafrika müssen besser überwacht werden

Energie

Ein mit 100 Millionen Euro ausgestattetes Programm, mit dem armen Bevölkerungsgruppen in Ostafrika Zugang zu erneuerbaren Energien verschafft werden sollte, erzielte einige beachtliche Erfolge. Allerdings muss es einem neuen Bericht des Europäischen Rechnungshofs zufolge noch besser überwacht werden.

Die Prüfer stellten in dem Sonderbericht "Förderung erneuerbarer Energien in Ostafrika aus der AKP-EU- Energiefazilität" fest, dass die Europäische Kommission zwar eine gute Auswahl unter den vorgeschlagenen Projekten getroffen hat, den Projektfortschritt jedoch nicht eng genug überwachte.

Im Zeitraum 2006-2013 wurden aus den Europäischen Entwicklungsfonds 475 Millionen Euro für die AKP-EU-Energiefazilität bereitgestellt, von denen der Großteil in Zuschüsse für Projekte in afrikanischen Ländern südlich der Sahara fließen sollte. Das Hauptziel der Fazilität bestand in der Verbesserung des Zugangs zu modernen Energieträgern für die Armen im ländlichen Raum und in den Stadtrandgebieten, wo Kochenergie weiterhin überwiegend auf Feuerholz oder Holzkohle basiert. Ferner sollte sie die Kontrolle und Regelung des Energiesektors verbessern und Investitionen in grenzübergreifende Energieprojekte sowie erneuerbare Energien fördern. Bis Mitte 2014 waren insgesamt 268 Millionen Euro bewilligt worden, davon 106 Millionen Euro für Projekte in Ostafrika, das den bei Weitem geringsten Zugang zu Elektrizität in Afrika aufwies.

Rund 85 % der ausgewählten Projekte bezogen sich auf erneuerbare Energiequellen, 12 % auf hybride Energiequellen (erneuerbar und fossil) und 3 % auf fossile Energiequellen. Die Prüfer untersuchten 16 Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in fünf Ländern: Kenia, Madagaskar, Mosambik, Tansania und Sambia. Sie stellten fest, dass die Kommission überwiegend erfolgreich war und bei der Zuweisung von Fördermitteln für Projekte die richtigen Prioritäten setzte.

In dem Bericht wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die Kommission die Fazilität wirksamer hätte einsetzen können, um den Zugang zu erneuerbaren Energien zu verbessern. "Der Großteil der geprüften Projekte war erfolgreich und hat gute Nachhaltigkeitsperspektiven", erläuterte Klaus-Heiner Lehne, das für den Bericht zuständige Mitglied des Hofes. "Bei einem Viertel der Projekte wurden die erwarteten Ergebnisse jedoch größtenteils verfehlt, was in erster Linie auf konzeptionelle Mängel und eine unzureichende Überwachung durch die Kommission zurückzuführen war."

Den Prüfern zufolge waren die Berichte der Projektmanager von unterschiedlicher Qualität, und die Kommission unternahm keine Anstrengungen zur Durchsetzung der Einhaltung der Berichtspflichten. Bei Projekten, die bekanntermaßen von gravierenden Problemen betroffen waren, unternahmen die Kommissionsbediensteten zu wenige Vor-Ort-Besuche und Überprüfungen im Rahmen des ergebnisorientierten Monitorings, um die von den Verantwortlichen vorgelegten Informationen zu vervollständigen. Außerdem ergriffen sie nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen. Im Bericht werden Empfehlungen mit Blick auf eine strengere Auswahl, stärkere Überwachung und verbesserte Nachhaltigkeit künftiger Projekte unterbreitet.

Der Sonderbericht Nr. 15/2015 "Förderung erneuerbarer Energien in Ostafrika aus der AKP-EU-Energiefazilität" ist auch in deutscher Sprache verfügbar

Rechnungshof Pressemitteilung
Sonderbericht Nr. 15/2015 "Förderung erneuerbarer Energien in Ostafrika aus der AKP-EU-Energiefazilität"