EU-Rechnungshof: Förderung von Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft nicht effizient

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Der Einsatz der EU-Mittel für die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft ist nur in begrenztem Maße effizient. Das ist das Resümee der Prüfer des Europäischen Rechnungshofes. Ihr Urteil: „Für die Mitgliedstaaten stand oftmals das Bestreben um Ausschöpfung des ihnen zugewiesenen Budgets im Vordergrund und weniger die Bewertung der Angemessenheit der Diversifizierungsprojekte selbst. In einigen Mitgliedstaaten wurden alle beihilfefähigen Projekte ungeachtet der Bewertung ihrer Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit finanziert, wenn ausreichende Haushaltsmittel verfügbar waren. Allerdings wurden dann in einer späteren Phase des Förderzeitraums, als die Mittel knapp wurden, bessere Projekte abgelehnt.“

In dem Sonderbericht (SB Nr. 6/2013) mit dem Titel "Haben die Mitgliedstaaten und die Kommission die Mittel für die Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft effizient eingesetzt?" bewertete der EuRH zum einen, „ob die Maßnahmen so ausgestaltet und umgesetzt wurden, dass sie einen wirksamen Beitrag zur Schaffung von Wachstum und Arbeitsplätzen leisteten, und zum anderen, ob die wirksamsten und wirtschaftlichsten Projekte zur Finanzierung ausgewählt wurden“. Darüber hinaus beurteilte der Europäische Rechnungshof, „ob die verfügbaren Begleitungs- und Bewertungsinformationen zuverlässige, vollständige und zeitnahe Angaben über die Wirkungen der Maßnahmen lieferten.“

Die für die Maßnahmen der ländlichen Diversifizierung eingeplanten EU-Ausgaben beliefen sich laut Angaben des Europäischen Rechnungshofes für den Zeitraum 2007-2013 auf 5 Milliarden Euro, zusätzlich sollten von den Mitgliedstaaten 2 Milliarden Euro an nationalen Mitteln bereitgestellt werden.

Die Prüfung des EU-Rechnungshofes bezog sich auf die Zuständigkeiten der Kommission und auf sechs Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Frankreich, Italien, Polen, Schweden und Vereinigtes Königreich).

EU-Rechnungshof Presseinformation
EuRH Sonderbericht Nr. 6/2013 (deutsche Fassung)