EU-Rechnungshof fordert mehr Zusammenarbeit der EU-Energiemärkte
Energie
Der Rechnungshof der Europäischen Union hat einen neuen Sonderbericht zur Entwicklung des EU-Energiebinnenmarktes veröffentlicht. Der Bericht Nr. 16/2015 "Verbesserung der Sicherheit der Energieversorgung durch die Entwicklung des Energiebinnenmarkts: Es bedarf größerer Anstrengungen" steht auch in deutscher Sprache zur Verfügung.Wie aus dem Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervorgeht, „stellt es für die EU angesichts des derzeitigen Flickwerks aus lokalen, regionalen und nationalen Energiemärkten nach wie vor eine erhebliche Herausforderung dar, eine Zusammenarbeit zum Zwecke der Entwicklung des Energiebinnenmarkts herbeizuführen. Die Energieinfrastruktur in Europa ist im Allgemeinen noch nicht auf vollständig integrierte Märkte ausgerichtet und bietet daher gegenwärtig keine wirksame Sicherheit der Energieversorgung“, so die Prüfer. Die finanzielle Unterstützung aus dem EU-Haushalt auf dem Gebiet der Energieinfrastruktur hat nur im begrenzten Maße zur Verwirklichung des Energiebinnenmarkts und der Sicherheit der Energieversorgung beigetragen, urteilt der EU-Rechnungshof.
Der Energiebinnenmarkt soll den freien Verkehr und den Handel mit Erdgas und Strom in der gesamten EU ermöglichen. Im Rahmen des EU-Haushalts wurden 3,7 Milliarden Euro für die Finanzierung der Energieinfrastruktur von 2007 bis 2013 bereitgestellt, und zwischen 2014 und 2020 werden weitere 7,4 Milliarden Euro erwartet. Im Bericht wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Ziel der EU, den Energiebinnenmarkt bis 2014 zu vollenden, nicht erreicht wurde. Es sei noch viel zu tun, bevor das dritte Energiepaket vollständig umgesetzt ist.
Die Prüfer des Rechnungshofes untersuchten Fallstudien in sechs Mitgliedstaaten, und zwar in Bulgarien, Estland, Litauen, Polen, Spanien und Schweden. Die Prüfer stellten „erhebliche Unterschiede bei der Organisation der Energiemärkte durch die Mitgliedstaaten fest, was die Entwicklung des EU-Markts als Ganzes beeinträchtigen kann. Die Prüfer gelangten zu der Schlussfolgerung, dass mit der finanziellen Unterstützung aus dem EU-Haushalt nur ein begrenzter Beitrag geleistet wurde.“
Da die den Energiebinnenmarkt betreffenden Verordnungen nicht vollständig umgesetzt sind, empfehlen die Prüfer der Kommission, bis Ende 2016 eventuell notwendige Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten einzuleiten.
Abschließend ließe sich feststellen, so die Prüfer, „dass der Energiebinnenmarkt nicht das Hauptziel der derzeitigen Finanzierung der Energieinfrastruktur ist. Die Kommission sollte Legislativvorschläge dazu vorlegen, wie sie ihre Entscheidungen bei der Auswahl von zu finanzierenden Energieinfrastrukturprojekten an das ordnungsgemäße und unterbrechungsfreie Funktionieren des Energiemarkts in den Mitgliedstaaten binden kann.“
EU-Rechnungshof Pressemitteilung
Sonderbericht Nr. 16/2015 "Verbesserung der Sicherheit der Energieversorgung durch die Entwicklung des Energiebinnenmarkts: Es bedarf größerer Anstrengungen"