EU-Rechnungshof: Kontrolle der Agrarausgaben durch Mitgliedstaaten nicht zuverlässig

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Gemeldete Ergebnisse der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen der EU-Agrarausgaben seien nicht zuverlässig, kritisieren die Prüfer des Europäischen Rechnungshofes.

Aus einem vom EuRH am 17. März 2014 veröffentlichten Sonderbericht (SB Nr. 18/2013) mit dem Titel "Zuverlässigkeit der Ergebnisse der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen der Agrarausgaben" geht hervor, „dass die Ergebnisse der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Kontrollen der Agrarausgaben, die der Kommission gemeldet wurden, nicht zuverlässig sind.“

Die Europäische Kommission teilt die Zuständigkeit für die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) mit den Mitgliedstaaten. Die Unterstützung für Betriebsinhaber in der EU wird von nationalen oder regionalen Zahlstellen, die der Kommission Bericht erstatten, verwaltet und ausgezahlt. Von den Mitgliedstaaten benannte unabhängige bescheinigende Stellen bescheinigen der Kommission die Zuverlässigkeit der Jahresabschlüsse der Zahlstellen und die Qualität der von diesen Stellen eingerichteten Kontrollsysteme.

„Der EuRH gelangte zu der Schlussfolgerung, dass die statistischen Aufstellungen der Mitgliedstaaten nicht zuverlässig sind, da einerseits Fehler in der Zusammenstellung auftreten und andererseits die Systeme für Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen bei der Ermittlung vorschriftswidriger Ausgaben nur teilweise wirksam sind. Ferner bietet die Tätigkeit der bescheinigenden Stellen weder hinsichtlich der Angemessenheit der Vor-Ort-Kontrollen noch hinsichtlich der Zuverlässigkeit der statistischen Aufstellungen ausreichende Sicherheit. Schließlich sind die von der Kommission vorgenommenen Anpassungen der aus den Aufstellungen hervorgehenden Fehlerquoten nach Auffassung der EU-Prüfer nicht statistisch gültig.“

EU-Rechnungshof Pressemitteilung
EU-Rechnungshof Sonderbericht Nr. 18/2013