EU-Rechnungshof kritisiert Systeme zur Kartierung von landwirtschaftlichen Flächen

Die Systeme zur Kartierung von landwirtschaftlichen Flächen müssen verbessert werden. Das ist das Ergebnis einer Überprüfung dieser Systeme durch den EU-Rechnungshof.

Die EU-Prüfer untersuchten, ob die Systeme zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) von den Mitgliedstaaten gut verwaltet und von der Kommission angemessen überwacht wurden. Sie besuchten fünf Mitgliedstaaten: Österreich, Deutschland (Saarland und Nordrhein-Westfalen), Irland, Polen und das Vereinigte Königreich (Schottland).

Ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) ist ein auf Luft- oder Satellitenaufnahmen basierendes IT- System zur Registrierung sämtlicher landwirtschaftlicher Parzellen in einem Mitgliedstaat. Es handelt sich dabei um einen wesentlichen Kontrollmechanismus im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, mit dem die Beihilfefähigkeit für flächenbezogene Beihilfen überprüft wird. Diese beliefen sich im Jahr 2015 auf rund 45,5 Milliarden Euro.

Die EU-weiten Systeme zur Kartierung von beihilfefähigen landwirtschaftlichen Flächen tragen dazu bei, die Fehleranzahl bei Zahlungen an Betriebsinhaber zu verringern, doch besteht noch weiterer Verbesserungsbedarf.

In der Zuverlässigkeitserklärung der EU-Prüfer wurde die Fehlerquote beim Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft im Jahr 2014 auf 2,9 % geschätzt. Nahezu die Hälfte aller Fehler war flächenbezogen. Die LPIS spielen außerdem eine zunehmend wichtige Rolle bei der Überprüfung der Einhaltung verschiedener Umweltverpflichtungen. In den 28 Mitgliedstaaten werden derzeit 44 nationale oder regionale LPIS angewendet, in denen mehr als 135 Millionen Referenzparzellen erfasst sind.

Die Luft- und Satellitenaufnahmen waren zwar größtenteils aktuell, ihre Auswertung war aber nicht immer zuverlässig oder lieferte nicht immer eindeutige Ergebnisse. Nur manche LPIS enthielten zusätzliche Informationen über die Eigentums- und Pachtrechte, anhand deren sichergestellt werden konnte, dass jede Parzelle vom richtigen Landwirt gemeldet worden war. Darüber hinaus führten die Mitgliedstaaten keine Analyse der Kosteneffizienz ihrer Systeme durch, um die Kontrollen zu verbessern. Zwar hatten die Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Aktualisierung ihrer LPIS erzielt, um die Anforderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2014-2020 zu erfüllen, doch waren die Systeme noch nicht vollständig an die Erfordernisse der Ökologisierung angepasst worden. Außerdem führten einige Bemühungen der Kommission um Vereinfachung der Vorschriften zum LPIS zu gemischten Ergebnissen, so die Prüfer.

Der Sonderbericht Nr. 25/2016 "Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen: ein nützliches Instrument zur Bestimmung der Beihilfefähigkeit landwirtschaftlicher Flächen, dessen Verwaltung allerdings noch verbessert werden könnte" ist in deutscher Sprache auf der Webseite des EU-Rechnungshofes als Download verfügbar.

 

EU-Rechnungshof Pressemitteilung

Sonderbericht Nr. 25/2016