EU-Rechnungshof: Maßnahmen der GAP helfen nicht Artenvielfalt zu bewahren

12. Juni 20

Der Europäische Rechnungshof (ECA) hat die Auswirkungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) auf die Artenvielfalt untersucht und die entsprechende Analyse pünktlich zum Weltumwelttag am 5. Juni veröffentlicht. Demnach gebe es zwar spezifische Maßnahmen in der GAP, aber dem Schutz der biologischen Vielfalt dienen sie nicht. Im Gegenteil: "Die Biodiversität landwirtschaftlicher Nutzflächen geht trotz spezifischer GAP-Maßnahmen weiter zurück", so das Fazit der EU-Prüfer*innen.

Die intensive Landwirtschaft ist weiterhin eine der Hauptursachen für den Rückgang der biologischen Vielfalt. Die Prüfer*innen stellten "Lücken in der EU-Biodiversitätsstrategie für das Jahr 2020 und ihrer Koordinierung mit der GAP" fest. Außerdem gelangten sie zu dem Ergebnis, dass die EU-Kommission die GAP-Ausgaben für die biologische Vielfalt nicht zuverlässig verfolgt und zudem die Ausgaben gar nicht wirken. In den Worten des Rechnungshofes: "ein Großteil der GAP-Finanzierungen [hat] nur geringe positive Auswirkungen auf die Biodiversität". Es gebe zwar auch einige GAP-Regelungen mit größerem Potenzial, die biologische Vielfalt zu verbessern, aber "die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten bevorzugten die Optionen mit geringen Auswirkungen". Sprich: Alle gehen den Weg des geringsten Widerstands und das auf Kosten von Feldvögeln, Wiesenschmetterlingen und Wildbienen, obwohl die Ernte und damit die Ernährung der Bevölkerung von gesunden Ökosystemen abhängen.

Der ECA kritisierte, dass in der Biodiversitätsstrategie der EU für 2020 keine messbaren Zielvorgaben für die Landwirtschaft festgelegt wurden, was die Bewertung der Fortschritte und Leistungen der von der EU finanzierten Maßnahmen erschwere. Außerdem war die Koordinierung zwischen den die Biodiversität betreffenden politischen Maßnahmen und Strategien der EU unzulänglich, sodass zum Beispiel nichts gegen den Rückgang der genetischen Vielfalt – einer Unterkategorie der biologischen Vielfalt – unternommen worden sei. Bei manchen Ausgaben seien die Auswirkungen gar nicht oder nicht vollständig bekannt, andere Beiträge seien überbewertet worden. Das Cross-Compliance-Sanktionssystem habe keine eindeutigen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt von Agrarland gehabt: Das Potenzial der Ökologisierung sei nicht ausreichend genutzt worden.

Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums böten im Zusammenhang mit der Biodiversität größeres Potenzial als Direktzahlungen, und zwar insbesondere, wenn mit ihnen umweltfreundliche Bewirtschaftungsmethoden gefördert würden, die über die einschlägigen rechtlichen Verpflichtungen hinausgehen, so die Prüfer*innen. Deshalb empfiehlt der ECA auch "die Biodiversitätsstrategie für 2030 besser zu koordinieren, den durch Direktzahlungen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums geleisteten Beitrag zur Biodiversität von Agrarland zu verbessern, die Ausgaben im Zusammenhang mit der Biodiversität genauer zu verfolgen und zuverlässige Indikatoren für die Bewertung der Auswirkungen der GAP zu entwickeln".

Und wenn man die Vorschläge zum neuen Mehrjährigen Finanzrahmen in Betracht zieht, würde eine Beibehaltung der 6% de facto zu einer Kürzung der Gelder führen. Die Verbände fordern deshalb 15% Umschichtung. Mindestens aber müsse der Prozentsatz so angepasst werden, dass der aktuelle Umfang der 2. Säule beibehalten werden kann.


DNR: Rechnungshofbericht: EU-Agrarpolitik und ihre Versäumnisse im Biodiversitätsschutz

Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes