EU-Rechnungshof übt vernichtende Kritik an der geplanten GAP-Reform

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Der Europäische Rechnungshof hat gestern, Dienstag, seine Stellungnahme zur geplanten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Der Rechnungshof übt darin vernichtende Kritik an der geplanten Reform. Er ist unter anderem „der Auffassung, dass der Rechtsrahmen für diese Politik weiterhin zu komplex ist. So bestehen beispielsweise für die ländliche Entwicklung sechs verschiedene Regelungsebenen.“

Die schärfste Kritik übt der Rechnungshof daran, dass die geplante Reform nach wie vor nicht ergebnisorientiert ausgerichtet ist, und bestätig damit eine Kritik vieler Umweltschutzorganisationen: „Trotz des Anspruchs auf Ergebnisorientierung ist die Politik im Grunde weiterhin schwerpunktmäßig auf die Ausgaben und die Ausgabensteuerung und damit mehr auf die Einhaltung von Rechtsvorschriften als auf die Leistung ausgerichtet.“ Es werden „weder die spezifischen Ziele der Direktzahlungen an Landwirte noch die erwarteten Ergebnisse dieser Bestimmungen oder die Art der für die Messung der Ergebnisse verwendeten Indikatoren festgelegt.“

Der Rechnungshof betont die Wichtigkeit der Festlegung spezifischer konkreter Ziele. Damit könnte auch leichter überprüft werden, ob die Europäische Union ihrem Anspruch an eine nachhaltige Entwicklung gerecht wird.

Der Rechnungshof kritisiert eine Reihe weiterer Punkte der geplanten GAP-Reform und fordert eine Vereinfachung der Bestimmungen sowie die „konsequente Verwendung einer sorgfältig definierten Terminologie“, die im jetzigen Entwurf fehlt und deshalb zu Unklarheiten in der Auslegung der Rechtsvorschriften führt. Auch de „entschlossene Umsetzung des Grundsatzes, dass Unregelmäßigkeiten zu Beihilfekürzungen führen sollten“, wird gefordert.

Europäischer Rechnungshof Pressemitteilung