EU-Rechnungshofbericht: Förderungen zur Entwicklung des ländlichen Raumes - nationale Kontrollbehörden versagen

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz, Umweltrecht

Die Komplexität der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes und die schwachen Kontrollsysteme
der Mitgliedstaaten sind die wichtigsten Ursachen für die hohe Fehlerquote bei den Ausgaben. Das ist das Resultat einer Sonderprüfung des Europäischen Rechnungshofes (EuRH).

In einem am 17. Februar 2015 vom EuRH veröffentlichten Sonderbericht wird festgestellt, „dass die meisten Fehler im Bereich der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums auf Verstöße gegen Bedingungen zurückzuführen sind, die auf Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt wurden. Die Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten hätten die meisten Fehler bei Investitionsmaßnahmen im Bereich der Entwicklung des ländlichen Raums aufdecken und korrigieren können und sollen. Die mitgliedstaatlichen Kontrollsysteme sind mangelhaft, da die Kontrollen nicht umfassend sind und auf unzureichenden Informationen basieren.“

Die Fehlerquote wurde vom EuRH in der Pressemitteilung anlässlich der Veröffentlichung des Sonderberichtes als „unannehmbar hoch“ bezeichnet. „Nach Schätzungen der Prüfer belief sich die durchschnittliche Fehlerquote bei den Ausgaben zur Entwicklung des ländlichen Raums in den drei Jahren von 2011-2013 auf 8,2%, was die Wesentlichkeitsschwelle um mehr als das Vierfache übersteigt. Auf Investitionsmaßnahmen (in erster Linie Zuschüsse für den Erwerb von Maschinen für die Landwirtschaft und die Lebensmittelverarbeitung) entfielen zwei Drittel dieser Fehlerquote, und auf "flächenbezogene" Beihilfen (einschließlich Ausgleichszahlungen für zusätzliche Kosten, die bei Anwendung umweltfreundlicherer Produktionsverfahren entstehen) entfiel ein Drittel.“

„Die EU-Prüfer gelangten zu dem Ergebnis, dass den Behörden der Mitgliedstaaten in Bezug auf Investitionsmaßnahmen die für die Aufdeckung und Beseitigung der Fehler erforderlichen Informationen zur Verfügung standen, diese jedoch in vielen Fällen nicht genutzt oder nicht angefordert wurden. Die Prüfer stellten fest, dass nur 16% der Fehlerquote aus der Nichteinhaltung von direkt in den Verordnungen der EU enthaltenen Bestimmungen resultierten, während der größte Anteil der Fehlerquote - 84% - auf Verstöße gegen Bedingungen zurückzuführen war, die auf Ebene der Mitgliedstaaten festgelegt wurden.“

Der EuRH empfiehlt unter anderem, dass die Kommission „die Durchführung der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum genau überwachen und bei ihren Konformitätsprüfungen die geltenden Regeln einschließlich der auf nationaler Ebene verabschiedeten relevanten Vorschriften – berücksichtigen“ sollen, um das Risiko einer Wiederholung der Mängel und Fehler zu verringern.

EuRH Pressemitteilung
Special report no 23/2014: Errors in rural development spending: what are the causes, and how are they being addressed?