EU-Rechtsvorschriften zum besseren Schutz von Wasser treten in Kraft

Die EU hat neu identifizierte umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe in ihre Liste der Wasserschadstoffe aufgenommen. Dazu gehören bestimmte PFAS, Pestizide und Arzneimittel. Zum ersten Mal befassen sich die Vorschriften auch mit Mikroplastik, Indikatoren für antimikrobielle Resistenz und empfindlichen Grundwasserökosystemen.

Mit dem neuen Gesetz wird eine neue Methode eingeführt, bei der die kombinierten Auswirkungen von Schadstoffen auf die Wasserqualität bewertet werden, anstatt die Stoffe einzeln zu messen. Dadurch könnte die Überwachung gründlicher und effizienter werden. Das Gesetz überträgt der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) außerdem eine wichtige Rolle bei der Vorbereitung künftiger Überarbeitungen und Standards durch einen einheitlicheren Ansatz.

Neue Vereinfachungsmaßnahmen

Das Gesetz vereinfacht die Berichterstattungspflichten der EU-Länder und erleichtert den Austausch von Überwachungsdaten mit der Kommission durch digitale Instrumente, die in Zusammenarbeit mit der Europäischen Umweltagentur entwickelt werden sollen.

Außerdem wird der Grundsatz der "Nichtverschlechterung" definiert und eine flexiblere Anwendung in bestimmten Fällen ermöglicht. Damit sollen Verbesserungsarbeiten wie der Wiederaufbau von Brücken oder Hochwasserschutzarbeiten, die sich vorübergehend auf die Wasserqualität auswirken können, sowie Tätigkeiten, die die Verschmutzung verlagern, ohne sie zu verstärken, wie z. B. die Entwässerung von Bauwerken oder das Ausbaggern von Sedimenten, erleichtert werden.

Die EU-Länder müssen die neuen Vorschriften bis zum 22. Dezember 2027 umsetzen. Die Listen der Schadstoffe werden weiterhin regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

New EU law to better protect water enters into force