EU-Standards für Pflanzenschutzmitteln bei Importen aus Drittstaaten

Im Zusammenhang mit dem geplanten Mercosur-Abkommen hat die Europäische Kommission umfangreiche Schutzmechanismen angekündigt. So sollen die zulässigen Rückstandshöchstwerte für in der EU verbotene Wirkstoffe bei Importen aus Drittstaaten auf Null gesenkt werden. Effektiv bedeutet das, dass künftig keine Importe von Lebensmitteln erlaubt sind, die Rückstände von in der EU nicht zugelassenen Wirkstoffen enthalten.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig fordert eine rasche Umsetzung: „Verbotene Pflanzenschutzmittel dürfen nicht über Umwege ihren Weg in die EU finden und auf unseren Tellern landen. Ich werde die Kommission beim Wort nehmen und auf rasche Umsetzung drängen, damit die Einhaltung gleicher Standards bei Lebensmittel gesichert wird. Was für die heimische Landwirtschaft gilt, muss auch für importierte Lebensmittel gelten.“

Totschnig: „Was für heimische Landwirtschaft gilt, muss auch für importierte Lebensmittel gelten“