EU-Taxonomie: Klage von Umweltschutzorganisationen

Greenpeace Österreich hat gemeinsam mit sieben weiteren Greenpeace-Länderbüros Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Die Umweltschutzorganisation klagt beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gegen die Bezeichnung von klimaschädlichen Gaskraftwerken und riskanten Atomkraftwerken als nachhaltige Investitionen. Die EU-Taxonomie soll Investor:innen eine bessere Einordnung nachhaltiger Finanzprodukte ermöglichen, um Gelder in zukunftsfähige, klimafreundliche Sektoren zu lenken. Auf Druck der Gas- und Atomlobby hat die EU-Kommission jedoch entschieden, dass seit Anfang 2023 auch bestimmte Gas- und Atomkraftwerke als "grün" gelten. Dies widerspricht sowohl dem rechtlich verbindlichen Ziel der EU, fossile Brennstoffe auslaufen zu lassen, als auch den Pariser Klimazielen. Zudem ist zu erwarten, dass durch die Aufnahme von Gas in die Taxonomie das Energiesystem noch länger abhängig von fossilen Brennstoffen bleiben wird (lock-in-Effekt) und den Ausbau der erneuerbaren Energien in der EU behindern wird. Greenpeace kritisiert, dass die Aufnahme von Gas und Atom in die Taxonomie fossilen Gas- und Atomkraftwerken den Zugang zu Geldern öffnet, die sonst in erneuerbare Energien fließen würden. Die EU-Kommission soll deswegen den delegierten Rechtsakt aufheben, um das Greenwashing von fossilem Gas und Atomkraft zu beenden.

Auch die Umweltschutzorganisation WWF (World Wide Fund for Nature) reichte gemeinsam mit drei weiteren Organisationen beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Aufnahme von Erdgas in die “Klima-Taxonomie” der EU ein. Diese sollte ursprünglich als Katalog für klimafreundliche Investitionen ein Maßstab für die Finanzwirtschaft in Europa werden. Da das Thema Atomkraft bereits in einem weiteren Verfahren behandelt wird, richtet sich die Klage des WWF-Büros in Brüssel (gemeinsam mit ClientEarth, Transport & Environment und BUND) gegen die Aufnahme von fossilem Gas in die EU-Taxonomie. Mit der Aufnahme von Erdgas verletzt die Europäische Union nicht nur ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen, sie verstößt auch gegen das europäische Klimagesetz und gegen die Taxonomie-Verordnung selbst. Denn diese schreibt vor, dass die Klassifizierung von Technologien wissenschaftlich fundiert sein muss – die Einordnung von Gas als “nachhaltig” verstößt aber gegen die ausdrückliche Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats. Gemeinsam mit Erdöl und Kohle zählt fossiles Gas weltweit zu den größten Klimakillern und ist in Österreich für 20 Prozent aller Treibhausgas-Emissionen verantwortlich. Dazu kommen die hohen volkswirtschaftlichen Kosten, weil Erdgas großteils teuer importiert werden muss. Europa muss vor allem in Energiespar-Programme und naturverträgliche erneuerbare Energieträger investieren, anstatt neue fossile Abhängigkeiten zu schaffen.

 

EU-Taxonomie: Greenpeace verklagt EU-Kommission

Erdgas in der EU-Taxonomie: Umweltorganisationen reichen Klage beim EuGH ein