EU-Taxonomie: Kriterien für grüne Investitionen stoßen auf Kritik

Der EU-Kommission zufolge umfasst der angenommene delegierte Rechtsakt wirtschaftliche Tätigkeiten von etwa 40 Prozent der börsennotierten Unternehmen in Sektoren, auf die knapp 80 Prozent der direkten Treibhausgasemissionen in Europa entfallen. Zu diesen Sektoren gehören Energie, Forstwirtschaft, Herstellung, Verkehr und Gebäude. Zudem versicherte die EU-Kommission, dass die Verordnung zur EU-Taxonomie regelmäßig „an neue Entwicklungen und den technischen Fortschritt angepasst“ und die Kriterien laufend überprüft würden.

Die für Finanzdienstleistungen, Finanzstabilität und Kapitalmarktunion zuständige EU-Kommissarin Mairead McGuiness erklärte, dass die Regeln für Forstwirtschaft und Bioenergie im Einklang mit der kommenden EU-Forstwirtschaftsstrategie und der überarbeiteten Richtlinie für erneuerbare Energien, die im Juni vorgelegt werden soll, aktualisiert würden. Bioenergie werde unter den aktuellen EU-Regeln als kohlenstoffneutral angesehen. Die endgültige Entscheidung über die Klassifizierung von Atomkraft und fossilem Gas hat die EU-Kommission auf einen späteren Zeitpunkt vertagt.

Laut EU-Kommissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis könne eine Entscheidung darüber schon im Juni kommen. Dann sollen weitere Rechtsakte, die sich mit „Übergangsaktivitäten“ befassen, veröffentlicht werden. „Wir werden auch einen separaten Legislativvorschlag, eine separate Verordnung, in Betracht ziehen, um zu sehen, wie man die Rolle von Gas bei der Abkehr von der Kohle sicherstellen kann“, zitierte Euractiv Dombrovskis.

Gemischte Reaktionen bei Umweltschützer*innen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Anti-Atom-Organisation bezeichneten den Rechtsakt als einen Zwischenerfolg, denn die Europäische Kommission habe Erdgas und Atomkraft bisher „nicht als nachhaltige Investition klassifiziert, trotz intensiver Lobbyarbeit der Industrie“. Brüssel dürfe auch bei der finalen Entscheidung im Herbst nicht gegenüber den Lobbyverbänden einknicken.

Das Europabüro von Greenpeace hingegen kritisierte die Vertagung der Entscheidung. Man dürfe nicht noch mehr Zeit mit Debatten über offensichtlich falsche Lösungen wie fossiles Gas, Atomenergie und Bioenergie vergeuden, hob die Klima- und Energieexpertin von Greenpeace, Silvia Pastorelli, hervor.

Nach Ansicht des europäischen Büros des World Wildlife Fund (WWF) sei es jedoch „eine katastrophale Nachricht für das Klima und die Artenvielfalt“, dass der industrielle Holzeinschlag und das Verbrennen von Bäumen zur Energiegewinnung als nachhaltige Investitionen eingestuft werden. Der WWF warf der EU-Kommission Greenwashing im Finanzsektor vor. Mit dieser Entscheidung zur Bioenergie, welche die Handschrift der waldreichen EU-Länder Schweden und Finnland trage, werde „die wissenschaftsbasierte Taxonomie zu einer lobbybasierten Taxonomie“.

Die Umweltorganisationen riefen schließlich das EU-Parlament und den Rat der EU dazu auf, den delegierten Rechtsakt abzulehnen. In diesem Fall wäre die EU-Kommission zu einer Überprüfung des Rechtsaktes gezwungen.


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