EU-Umweltbüro Factsheet: Ökozid - Das fehlende 5. Verbrechen gegen den Frieden

Umweltrecht

Das EU-Umweltbüro hat ein neues Factsheet zum Ökozid veröffentlicht.

„Ökozid - Das fehlende 5. Verbrechen gegen den Frieden“ beschäftigt sich mit dem Thema „Strafbarkeit schwerer Umweltzerstörungen als Völkerrechtsverbrechen“.

Trotz zahlreicher nationaler und internationaler Regelungen zum Schutz der Umwelt nehmen die Umweltzerstörungen durch den Menschen mit beängstigender Geschwindigkeit zu. Diese wirken sich über nationale Grenzen hinweg aus, häufig mit globalen Folgen wie der Steigerung des Treibhauseffektes. Betroffen sind die gesamte Weltbevölkerung, heutige und zukünftige Generationen.

Die zur Zeit existierenden Gesetze sind nicht in der Lage, der fortschreitenden Umweltzerstörung solchen Ausmaßes Einhalt zu gebieten. Umweltzerstörungen werden durch nationale Rechtsordnungen unterschiedlich bewertet und deren Ahndung häufig den wirtschaftlichen Interessen und vordergründigen Bedürfnissen der Staaten untergeordnet. In den meisten Fällen haben die Verursacher von Umweltzerstörungen allenfalls die Zahlung von verwaltungsrechtlichen Geldbußen oder zivilrechtlichen Schadensersatzzahlungen zu befürchten.

Die von Polly Higgins ins Leben gerufene Eradicating Ecocide Global Initiative setzt sich seit April 2010 dafür ein, dass der Ökozid zu einem Völkerrechtsverbrechen erklärt wird. Damit würde die Verfolgung schwerer Umweltverbrechen in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag fallen.

Die Europäische Bürgerinitiative „Stoppen wir den Ökozid in Europa“ setzt sich für eine rechtliche Regelung des Ökozids auf EU-Ebene ein und hat ihren Ausgangspunkt in der Arbeit der Eradicating Ecocide Global Initiative. Sie fordert die Strafbarkeit des Ökozids in Europa und sammelt für ihr Anliegen noch bis Jänner 2014 Unterschriften.

Das Factsheet des EU-Umweltbüros zum weltweiten Ökozid steht auf der Webseite als Download zur Verfügung.

EU-Umweltbüro Ökozid Factsheet