EU-Umweltministerrat diskutiert Liste mit Argumenten gegen Anpflanzung von genmanipulierten Organismen (GMO)

Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Ein Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission vom Juli 2010 soll es den EU-Mitgliedstaaten ermöglichen, den Anbau von gentechnisch manipulierten Pflanzen in ihren Ländern zu verbieten. Diese Verbote sollen auch mit anderen Argumenten als nur mit Gesundheit und Umweltschutz begründet werden können.

Beim Ministerrat im Dezember 2010 verlangten die UmweltministerInnen der EU-Mitgliedstaaten von der Kommission die Erstellung einer Liste mit Argumenten, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen soll, den Anbau dieser Pflanzen in ihren Ländern zu verbieten. Diese Liste wurde Anfang Februar präsentiert und jetzt dem Ministerrat am 14. März zur Diskussion vorgelegt.

Die von der Kommission präsentierten Gründe beinhalten öffentliche Moral (religiöse, philosophische und ethische Bedenken), öffentliche Ordnung, Vermeidung der GMO-Kontamination von anderen Produkten (z.B. Bio-Produkten), Konflikt mit Zielen der Sozialpolitik, Landschafts- und Stadtplanung, Kulturpolitik, und generelle Umweltziele.

Die Kommission weist darauf hin, dass es sich bei dieser Liste nur um beispielhaft angeführte Argumente handelt, nicht aber um eine vollständige Aufzählung. Die Liste wird zur Zeit auf ihre Kompatibilität mit anderen EU-Gesetzen geprüft.

Kommissionsliste mit Argumenten gegen den Anbau von GMO-Pflanzen. (en, pdf)
Pressemitteilung über die Ergebnisse des EU-Umweltministerrats am 14. März 2011 (en, pdf)
EU-Kommission: Gesetzesentwurf - Anbau von genetisch veränderten Pflanzen in den einzelnen Mitgliedsländern COM(2010)380 final (en, pdf)