EU Umweltminister*innenrat diskutiert NGO-Klagerecht gegen umweltschädliche Subventionen

Während sich das Europäische Parlament und Ministerin Leononre Gewessler bereits für ein NGO-Klagerecht gegen umweltschädliche Subventionen ausgesprochen haben, sind die Mitgliedstaaten noch gespalten und die EU-Kommission gegen das Klagerecht positioniert.

Vergangene Woche Donnerstag diskutierte dazu der Umweltminister*innenrat in Luxemburg, ob NGOs zukünftig gerichtlich auch gegen umweltschädliche Subventionen vorgehen dürfen. Anlass dafür war eine Beschwerde der beiden österreichischen Umweltschutzorganisationen ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung und GLOBAL 2000 wegen Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C. 2015 hatte die EU-Kommission die Subventionen genehmigt. Die Umweltschutzorganisationen sahen in den fehlenden Rechtsmitteln dagegen einen Verstoß gegen die Aarhus-Konvention.

Im Namen Österreichs unterstützt Umweltministerin Leonore Gewessler die Erweiterung der EU-Aarhus-Verordnung. Dabei appellierte sie an die anderen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission, sich in dieser Frage in Richtung des EU-Parlaments zu bewegen, um beim nächsten Treffen aller Aarhus-Vertragsparteien eine glaubwürdige Position vertreten zu können.

Bereits im Mai war das EU-Parlament mit großer Mehrheit dem Beschwerdekomitee der Aarhus-Konvention (ACCC) gefolgt, das sich zuvor den Argumenten von ÖKOBÜRO und GLOBAL 2000 angeschlossen hatte: Dabei votierten über 80 % der Abgeordneten für die gerichtliche Überprüfung umweltschädlicher Subventionen auf Antrag von Umweltschutzorganisationen. Damit verwarfen EU-Parlament und ACCC eine Selbstbeschränkung der EU-Aarhus-Verordnung: Bisher waren nämlich Beschwerden gegen staatliche Subventionen vom Klagerecht ausdrücklich ausgenommen.

ÖKOBÜRO hofft auf Sinneswandel bei EU-Kommission

Nun hofft der Geschäftsführer des ÖKOBÜROs, Thomas Alge, auf einen Sinneswandel bei der EU-Kommission und noch skeptischen Mitgliedstaaten. „Die Atomindustrie lobbyiert massiv unter dem Deckmantel der Klimakrise um neue Subventionen für ihre veraltete und gefährliche Technologie. Angesichts der überwältigenden Zustimmung des EU-Parlaments sollten der Umweltministerrat und die EU-Kommission Europas Umweltschutzorganisationen daher das Klagerecht dagegen in die Hand geben“, fordert Alge.

Die Aarhus-Konvention ist ein Übereinkommen der UNO zum Schutz von Umweltrechten für die Öffentlichkeit. 2005 hat die Europäische Union das Übereinkommen unterzeichnet. Seither stellt die Aarhus-Konvention einen Teil der europäischen Rechtsordnung dar.

Die drei Säulen der Aarhus-Konvention ermöglichen den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an Umweltverfahren und den Zugang zu Gerichten als Rechtsschutz gegen Umweltverstöße. Nun soll diese dritte Säule auf umweltschädliche Subventionen ausgedehnt werden.

In der Europäischen Union regelt die „Aarhus-Verordnung“ die Anwendung der Aarhus-Konvention. Für etwaige Änderungen der Aarhus-Verordnung müssen sich das Europäische Parlament, Umweltminister*innenrat und EU-Kommission in sogenannten Trilog-Verhandlungen auf einen gemeinsamen Text einigen.

 

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