EU-Umweltpolitik: neues Rechtskonzept zur Verbesserung der Luftqualität in den Mitgliedstaaten

Verkehr & Luft & Industrie, Umweltrecht

„Die Qualität der Luft in vielen EU-Mitgliedstaaten ist schlecht, obwohl die Regierungen verpflichtet sind, ihren Bürgerinnen und Bürgern eine gute Luftqualität zu gewährleisten.

Die Lage ist so ernst, dass die Kommission derzeit gegen 17 Staaten mit anhaltend schlechter Luftqualität klagt“, schreibt die EU-Kommission in einer Pressemitteilung. Als Teil eines neuen Lösungskonzepts für diese Problematik werden Bulgarien, Lettland und Slowenien aufgefordert, „sich unverzüglich um die Beseitigung eines Dauerproblems zu bemühen, das jedes Jahr mehr Todesopfer fordert als der Straßenverkehr“.

In der Vergangenheit hat die Kommission bereits mit Erfolg Italien, Portugal, Slowenien und Schweden vor dem Gerichtshof verklagt, weil sie ihren BürgerInnen keine gute Luftqualität gewährleistet haben. Die entsprechenden Gerichtsurteile betrafen jedoch nur die Nichteinhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte in der Vergangenheit, boten aber wenig Anreize für die Mitgliedstaaten, künftige Grenzwertüberschreitungen zu verhindern, berichtet die Kommission.

„Deswegen wird nun ein neues Konzept gewählt, bei dem der Anwendungsbereich rechtlicher Maßnahmen ausgedehnt wird. Nun sollen Mitgliedstaaten mit anhaltend schlechter Luftqualität gedrängt werden, zukunftsgerichtete, zügige und wirksame Maßnahmen zu treffen, um den Zeitraum der Grenzwertüberschreitung möglichst kurz zu halten.“

Die vollständige Liste der Mitgliedstaaten, in denen die PM10-Grenzwerte überschritten werden, umfasst Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Deutschland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Lettland, Ungarn, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien und die Slowakei.

EU-Kommission Pressemitteilung