EU-Umweltrat diskutiert Reform des Emissionshandels
Emissionshandel soll an Klimaziel 2040 angepasst werden
Die EU-Umweltminister:innen diskutierten den Vorschlag der Europäischen Kommission vom 17. Juli 2026 zur Überarbeitung des bestehenden Emissionshandelssystems (ETS1). Das weltweit erste und größte CO₂-Handelssystem verpflichtet Unternehmen, für ihre Treibhausgasemissionen Emissionszertifikate abzugeben. Dadurch sollen Emissionen möglichst kosteneffizient reduziert und finanzielle Mittel für den Übergang zu sauberer Energie bereitgestellt werden. Mit der Reform soll das System auf das EU-Klimaziel für 2040 ausgerichtet werden, das eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 90 % vorsieht.
Emissionsobergrenzen, Zertifikate und Wettbewerbsfähigkeit im Fokus
Im Mittelpunkt der Beratungen standen die künftige Absenkung der jährlichen Emissionsobergrenze nach 2030 sowie die mögliche Nutzung internationaler Emissionsgutschriften und dauerhaft wirksamer CO₂-Entnahmen innerhalb der EU. Darüber hinaus erörterten die Minister:innen die vorgeschlagenen Finanzierungsmechanismen, die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten und Maßnahmen gegen die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorgaben („Carbon Leakage“).
Mehrere EU-Mitgliedstaaten brachten zudem ihre Prioritäten hinsichtlich einer Ausweitung des Emissionshandels auf die Bereiche Luftverkehr, Schifffahrt und Abfallwirtschaft ein. Die Ergebnisse der politischen Aussprache dienen als Orientierung für die weiteren Verhandlungen in den Vorbereitungsgremien des Rates. Die Reform des Emissionshandels ist auch Bestandteil des EU-Fahrplans „One Europe, One Market“.