EU-Umweltrecht soll schlanker werden
16. Juni 17
Die EU-Kommission hat am vergangenen Freitag ihre Ergebnisse des Fitness-Checks zu Monitoring und Berichterstattung im Umweltrecht veröffentlicht. Während gewisse „unnötige“ Maßnahmen abschafft werden sollen, will die Kommission den elektronischen Datenaustausch fördern. Wie schon im Rahmen des Refit-Prozesses der Naturschutz-Richtlinien wird vonseiten der Umweltorganisationen darauf zu achten sein, dass Veränderungen nicht zu einer Verschlechterung der umweltrechtlichen Situation führen.
Berichterstattungspflichten der Mitgliedstaaten zum Beispiel im Rahmen der Verpackungsrichtlinie, der Chemikalienverordnung REACH oder der Naturschutzrichtlinien verursachten jährlich Kosten in Höhe von bis zu einer Million Euro.
Aus Sicht der EU-Kommission sollen unnötige Maßnahmen abgeschafft werden, um Kosten zu senken und bürokratische Auflagen abzubauen. Dazu soll etwa die Europäische Umweltagentur (EEA) mehr Geld erhalten, um den elektronischen Datenaustausch zwischen den EU-Staaten und der EU-Kommission zu verbessern.
Durchschnittlich erreichten die EU-Länder ein Testergebnis von 78 Prozent für ihre Berichterstattung im Jahr 2015. In den Bereichen Luftqualität, Abwasseraufbereitung und Naturschutz kamen die EU-Mitgliedstaaten ihren Kontrollpflichten am ehesten nach. Beim Meeresschutz und bei Industrieemissionen besteht laut Bericht stattdessen Handlungsbedarf, auch weil es keine einheitlichen Standards gibt.