EU verbietet Bisphenol A in Babyflaschen
Chemie & Nanotechnologie, Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Verbot der Produktion ab 1. März, Handels- und Importverbot ab 1. Juni 2011.Die Richtlinie 2002/72/EG regelt unter anderem die Verwendung von Bisphenol A in der Produktion von Säuglingsflaschen aus Kunststoff. Nach jahrelangen Kampagnen von Umweltschützern und auf Grund von neuen Forschungsergebnissen, die zeigen, dass Gesundheitsschäden für den Menschen nicht ausgeschlossen werden können, wurde diese Richtlinie jetzt geändert.
Die geänderte Richtlinie trat am 1. Februar in Kraft, die Mitgliedstaaten haben noch bis zum 15. Februar Zeit, die Änderungen in nationales Recht umzusetzen. Ab dem 1. März ist die Produktion von Babyflaschen mit Bisphenol A verboten, ab dem 1. Juni sind auch der Handel und Import dieser Flaschen verboten.
Bisphenol A (BPA) ist eine Chemikalie, die bei der Herstellung von Kunststoffen verwendet wird. BPA kann in geringen Mengen in Lebensmittel und Getränke übergehen, die in Behältern aufbewahrt werden, welche BPA enthalten. Das Gesundheitsrisiko kann im Moment noch nicht zur Gänze abgeschätzt werden, als Präventivmaßnahme hat sich die EU deshalb dazu entschlossen, zumindest die Herstellung und den Verkauf und Import von Babyflaschen, die BPA enthalten, zu verbieten.