EU-Verbot von Tierversuchen für Kosmetika in Kraft

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP), Landwirtschaft, Gentechnik & Tierschutz

Am Montag, 11. März 2013, lief die letzte Frist für die schrittweise Abschaffung von Tierversuchen für Kosmetikprodukte in Europa ab. Seit Anfang dieser Woche dürfen Kosmetika, die an Tieren getestet wurden, nicht mehr in der EU vermarktet werden.

„Die Kommission hat die Auswirkungen des Vermarktungsverbots gründlich geprüft und ist zu der Auffassung gelangt, dass es zwingende Gründe für seine Durchsetzung gibt. Dies entspricht der festen Überzeugung vieler europäischer Bürgerinnen und Bürger, dass die Entwicklung von Kosmetika keine Tierversuche rechtfertigt. Die Suche nach alternativen Verfahren geht weiter, da ein vollständiger Ersatz von Tierversuchen durch alternative Verfahren bisher noch nicht möglich ist.“

Mit der Richtlinie 2003/15/EG wurden Vorschriften für Tierversuche in die Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG eingefügt. Laut diesen sind Tierversuche für Kosmetika in der EU bereits seit 2004 und für Bestandteile von Kosmetika seit 2009 verboten („Versuchsverbot“). Ab März 2009 ist es ebenfalls verboten, in der EU Kosmetika zu vermarkten, die an Tieren getestet wurden („Vermarktungsverbot“). Für die komplexesten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (Toxizität bei wiederholter Verabreichung, einschließlich Hautreizung und Karzinogenität, Reproduktionstoxität und Toxikokinetik), wurde die Frist für das Vermarktungsverbot bis zum 11. März 2013 verlängert.

EU-Kommission Pressemitteilung