EU verschiebt Entscheidung zu Nahrungsmittelangaben

Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)

Die hohe Anzahl der eingereichten gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln zwingt die Kommission, ihren Gesetzesvorschlag bezüglich erlaubter gesundheitsbezogener Angaben auf Nahrungsmitteln um fast zwei Jahre - auf Ende 2011 - zu verschieben.

Die Europäische Kommission hat beschlossen, erst Ende 2011 die Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln vorzulegen. Ursprünglich sollte die Liste schon im Jänner 2010 vorgelegt werden. Aufgrund der Vielzahl gesundheitsbezogener Angaben - mehr als 44.000 wurden eingereicht - und der Verzögerungen, die bei der Einreichung der Beiträge der Akteure über die Mitgliedstaaten bei der Kommission entstanden, konnte die Frist für die Annahme der Liste nicht eingehalten werden.

Mit der Liste soll gewährleisten werden, dass alle gesundheitsbezogenen Angaben auf Produkten einer wissenschaftlichen Bewertung unterzogen wurden. Sie soll den VerbraucherInnen damit Sicherheit über die Angaben auf den Lebensmittelverpackungen geben.

Die Kommission plant nun, die Liste in zwei Etappen einzuführen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) soll die Bewertung der Angaben – mit Ausnahme der „pflanzlichen Stoffe“ – bis Ende Juni 2011 abschließen. Die Angaben über pflanzliche Stoffe wie zum Beispiel Aloe Vera, Echinacea, Ginseng oder Ingwer werden erst nach dem Juni 2011 begutachtet. Bis Ende 2011 soll der Gesetzesvorschlag vorliegen.

EFSA
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Presseaussendung Kommission