EU: Vertragsverletzungsverfahren haben im Vorjahr zugenommen
Im Vorjahr leitete die EU-Kommission 903 neue Vertragsverletzungsverfahren ein. Wie sie in ihrem Jahresbericht zur Umsetzung des EU-Rechts Ende im Juli feststellte, liefen zum Jahreswechsel 1.786 insgesamt Verfahren gegen Mitgliedstaaten, größtenteils in Bezug auf Umweltbelange.
Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der neu eröffneten Verfahren damit um 13 Prozent. In 444 Fällen verfolgte die EU-Kommission Verstöße gegen europäisches Umweltrecht, wobei im vergangenen Jahr hierbei 236 neue Verfahren hinzukamen. Ebenso in den Bereichen Verkehr (277), Binnenmarkt und Industrie (194) sowie Energie (186) verfolgte die EU-Kommission fehlende oder nicht ausreichende Umsetzungen von EU-Recht.
Zahl neuer Umweltverfahren stark gestiegen
Die Zahl der neuen Verfahren wegen verspäteter Umsetzung stieg deutlich von 406 im Jahr 2019 auf 599 im Jahr 2020. Aktuell laufen die meisten Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien (99) und das Vereinigte Königreich (97), gefolgt von Griechenland, Italien, Belgien und Portugal. Deutschland weist 79 offene Verfahren aus.
Die EU-Kommission leitet in jenen Fällen Verfahren ein, dass Mitgliedstaaten EU-Recht verspätet umsetzen, nicht ordnungsgemäß umsetzen oder anwenden oder wenn sie gegen Verordnungen, Verträge oder Beschlüsse verstoßen. Zudem ging die Europäische Kommission in 16 Fällen gegen Mitgliedstaaten vor, welche den Zugang zu Gerichten im Sinne der Umwelthaftungsrichtlinie beschränkt hatten.
Die Slowakei und Polen erhielten letztes Jahr Klageschriften, weil sie Waldlebensräume und in Wäldern vorkommende Arten nicht ordnungsgemäß schützen. Italien, Portugal und das Vereinigte Königreich erhielten Mahnschreiben, weil sie nicht über die Umsetzung ihrer nationalen Strategierahmen für den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe Bericht erstattet hatten. Gegen Belgien und die Niederlande leitete die EU-Kommission Verfahren wegen des Wiegens und der Registrierung von Fischfängen ein. Überdies hatte es Malta verabsäumt, ein wirksames Überwachungs-, Kontroll- und Inspektionssystem in den Zuchtbetrieben für Roten Thun einzuführen.
Neu hinzu kamen 2020 zum Beispiel Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Frankreich und Griechenland wegen schlechter Luftqualität. Frankreich ist seinen Verpflichtungen in Bezug auf Trinkwasservorschriften nicht nachgekommen. Außerdem wurde Bulgarien verklagt, weil es ein vorangegangenes Urteil in Bezug auf Feinstaub nicht befolgt hatte. Weiters sammeln und behandeln mehrere EU-Mitgliedstaaten kommunales Abwasser nicht ordnungsgemäß.
Darüber hinaus laufen aufgrund der mangelhaften Umsetzung und Anwendung der Energieeffizienzrichtlinie Verfahren gegen Kroatien, Tschechien, Litauen und Polen. Schließlich wurden auch zahlreiche frühere Verfahren - unter anderem die Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und Bulgarien - wegen fehlenden Schutzes und Managements der Natura-2000-Gebiete weiter verfolgt.
2020 Annual Report on monitoring the application of EU law
DNR Steckbrief: Von der Mahnung bis zur Klage: Vertragsverletzungsverfahren im Umweltbereich