EU-Vertragsverletzungsverfahren im April 2015: zahlreiche Umweltagenden
Umweltrecht & KonsumentInnenschutz (EBI,TTIP)
Auch im April 2016 hat die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die verschiedene Sektoren und EU-Politikfelder betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der europäischen BürgerInnen und Unternehmen gewährleistet werden. Die wichtigsten Beschlüsse der Kommission betreffen auch dieses Mal wieder zahlreiche umweltrelevante Agenden.Die EU-Kommission fordert Deutschland zur vollständigen Umsetzung des Dritten Energiepakets auf. Sie verklagt das Land außerdem vor dem Gerichtshof der EU wegen Gewässerverunreinigung durch Nitrat. Deutschland und Polen werden zur Umsetzung der EU-Vorschriften zur Verhütung industrieller Schadensfälle aufgefordert. Deutschland und Rumänien werden zur Umsetzung der Offshore-Sicherheitsrichtlinie aufgefordert, die unter anderem besagt, dass Unternehmen uneingeschränkt für Umweltschäden haften sollen, die sie an geschützten Meereslebewesen und natürlichen Lebensräumen im Zusammenhang mit Offshore Erdöl- und Erdgasbohrungen verursachen.
Die Kommission fordert Dänemark zur vollständigen Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie und Lettland zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie über die Entsorgung radioaktiver Abfälle auf. Spanien wird zur Verbesserung des Naturschutzes im Doñana-Gebiet aufgefordert, und Frankreich zur Umsetzung der EU-Vorschriften über die chemische Verunreinigung von Wasser. Die Kommission fordert Kroatien zur Annahme von Abfallbewirtschaftungs- und Abfallvermeidungsmaßnahmen und Slowenien zur Sanierung von Abfalldeponien auf. Portugal wird zur Einhaltung der Richtlinie über erneuerbare Energien aufgefordert.
Irland wird aufgefordert, seine Lebensräume und Tier- und Pflanzenarten zu schützen und für einen angemessenen Schutz seiner Natura-2000-Gebiete zu sorgen. Österreich muss sicherstellen, dass das neue Wasserkraftwerk Ferschnitz geschützter Art in Natura-2000-Gebiet nicht schadet.