EU-Vertragsverletzungsverfahren im Februar 2016: Österreich muss Drittes Energiepaket vollständig umsetzen

Umweltrecht

Auch im Februar 2016 hat die Europäische Kommission wieder rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gewährleistet werden.

Unter anderem wurden 34 mit Gründen versehene Stellungnahmen verschickt und 3 Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht. Auch gegen Österreich wurden rechtliche Schritte ergriffen.

Die EU-Kommission fordert Österreich zur vollständigen Umsetzung des Dritten Energiepakets auf. Die Kommission hat Österreich eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt und die Regierung dazu aufgefordert, für die korrekte Umsetzung und Anwendung der Stromrichtlinie und der Gasrichtlinie zu sorgen.

„Beide Richtlinien gehören zum Dritten Energiepaket und umfassen eine Reihe wichtiger Bestimmungen, die das reibungslose Funktionieren der Energiemärkte gewährleisten sollen, unter anderem Vorschriften zur Entflechtung von Übertragungsnetzbetreibern und Energieversorgern und ‑erzeugern, zur Stärkung der nationalen Regulierungsbehörden und zur verbesserten Funktionsweise der Endkundenmärkte im Interesse der Verbraucher“, schreibt die Kommission in ihrer Pressemitteilung.

„Österreich hat mehrere Entflechtungsvorschriften bezüglich des Entflechtungsmodells für einen unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber nicht ordnungsgemäß umgesetzt und Vorschriften über die Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörde nicht vollständig berücksichtigt.“

Österreich muss der Kommission binnen zwei Monaten mitteilen, welche Maßnahmen zur Behebung der bestehenden Mängel ergriffen wurden. Danach kann die Kommission beschließen, Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu erheben.

EU-Kommission Pressemitteilung