EU-Vertragsverletzungsverfahren im Juli 2016

Auch im Juli 2016 hat die Europäische Kommission wieder rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren, die auch dieses Mal wieder umweltrelevante Themen betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen gewährleistet werden.

Bulgarien wird aufgefordert, die EU-Bestimmungen zur Reduktion des Energieverbrauchs von Gebäuden einzuhalten. Die EU-Kommission verklagt Bulgarien außerdem wegen unzureichenden Schutzes gefährdeter Vogelarten. Frankreich wird zur vollständigen Einhaltung des Dritten Energiepakets aufgefordert. Die Kommission verklagt die Tschechische Republik vor dem Gerichtshof wegen einer Verbringung giftiger Abfälle nach Polen. Kroatien wird zur Umsetzung der EU-Abfallvorschriften aufgefordert.


EU-Kommission Pressemitteilung