EU-Vertragsverletzungsverfahren im Juni: Zahlreiche Umweltthemen
Umweltrecht
Auch im Juni 2015 hat die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Mit diesen Verfahren soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gewährleistet werden.Die Kommission hat 128 Beschlüsse gefasst. Es wurden unter anderem 18 mit Gründen versehene Stellungnahmen verschickt, 5 Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht und 44 Aufforderungsscheiben an Mitgliedsländer übermittelt. Auch im Juni betreffen die Beschlüsse zahlreiche Vertragsverletzungen mit Umweltaspekten.
Die EU-Kommission verklagt Griechenland und richtet eine letzte Warnung an Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie. Österreich und das Vereinigte Königreich werden zur Einhaltung der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden aufgefordert.
Die EU-Kommission verklagt Belgien und Bulgarien und richtet eine letzte Warnung an Schweden wegen schlechter Luftqualität. Von Schweden wird außerdem die Einhaltung der EU-Vorschriften über die Wolfsjagd verlangt. Nach Dafürhalten der Kommission hat Schweden dadurch, dass es in den vergangenen Jahren Lizenzjagden erlaubt hat, ein System eingeführt, das der Habitat-Richtlinie zuwiderläuft.
Die Kommission fordert Italien auf, für die Einhaltung von EU-Standards beim Betrieb von Abfalldeponien zu sorgen, und verlangt von Ungarn eine Verbesserung der Umweltstandards in der donaunahen Rotschlammdeponie in Almásfüzítő.
Griechenland wird aufgefordert, einen ordnungsgemäßen Fischereibewirtschaftungsplan für das Mittelmeer vorzulegen.