EU-Vertragsverletzungsverfahren im Mai 2016

Auch im Mai 2016 hat die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. Mit diesen Verfahren soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gewährleistet werden.

Die EU-Kommission hat 22 Aufforderungsschreiben und 11 mit Gründen versehene Stellungnahmen versendet und 2 Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union eingereicht.

Unter anderem wird Portugal aufgefordert, den Schutz heimischer Lebensräume und Pflanzen- und Tierarten zu verbessern und für einen angemessenen Schutz seiner Natura 2000-Gebiete zu sorgen. Rumänien wird zur Annahme von Abfallbewirtschaftungs- und Abfallvermeidungsmaßnahmen aufgefordert.

Insgesamt 21 Mitgliedsländer – darunter auch Österreich – werden von der Kommission zur Umsetzung der EU-Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen aufgefordert.


EU-Kommission Pressemitteilung