EU-Vertragsverletzungsverfahren im Mai: Österreich muss Maßnahmen zum Vogelschutz setzen
Umweltrecht
Auch im Mai 2015 hat die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht ordnungsgemäß nachkommen. Mit diesen Verfahren, die auch dieses Mal wieder zahlreiche Umweltagenden betreffen, soll eine korrekte und vollständige Anwendung des EU-Rechts im Interesse der europäischen Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen gewährleistet werden.Die Kommission hat am 28. Mai 2015 insgesamt 127 Beschlüsse gefasst, darunter 27 mit Gründen versehene Stellungnahmen und 4 Klagen beim Gerichtshof der Europäischen Union.
Von Österreich verlangt die EU-Kommission Maßnahmen zum Vogelschutz. Die Kommission hat Österreich aufgefordert, sein Jagdrecht mit den EU-Vorschriften über den Schutz von Wildvögeln in Einklang zu bringen. Die Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) verbietet die Jagd auf die in ihrem Anhang II aufgeführten Wandervogelarten während der Brut- und Aufzuchtzeit oder während ihres Rückzugs zu den Nistplätzen. Ausnahmeregelungen der Mitgliedstaaten sind nur dann zulässig, wenn es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt und die Bestände dieser Arten auf ausreichendem Niveau erhalten werden. In den österreichischen Bundesländern Burgenland, Niederösterreich und Salzburg ist zwischen dem 1. März und dem 15. April die Jagd auf Waldschnepfen (Scolopax rusticola) und insbesondere auf männliche Waldschnepfen während ihrer Balzflüge gestattet. Die Kommission äußerte ihre Beanstandungen zunächst im März 2014 in einem Aufforderungsschreiben. Da die Bedingungen für eine Ausnahme nicht erfüllt sind und die Frühjahrsjagd dieser Spezies gegen die Vogelschutzrichtlinie verstößt, übermittelt die Kommission nun eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Reagiert Österreich nicht binnen zwei Monaten, kann Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erhoben werden.
Die Kommission verklagt Deutschland wegen Versäumnissen beim Elektroschrott, da die EU-Rechtsvorschriften für das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nicht umgesetzt und die einzelstaatlichen Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt wurden. Rumänien wird wegen der Nichtübertragung der Rechtsvorschriften über Altfahrzeuge in nationales Recht verklagt. Von Malta fordert die Kommission die Abschaffung der Finkenjagd, die Tschechische Republik wird zur Umsetzung der EU-Vorschriften über den Grundwasserschutz aufgefordert. Spanien muss den illegalen Sandabbau in Galicien unterbinden, und Polen wird zur Einhaltung der Hochwasserrichtlinie aufgefordert.